99.464 · Parlamentarische Initiative · 1999-12-22
Erledigt
Ausgangslage
Die Machtergreifung durch nationalsozialistische und faschistische Regime im Europa der Dreissiger Jahre gipfelte im Weltkrieg von 1939-1945 sowie den in diesem Zuge verübten Völkermorden des Dritten Reiches. Den Personen, welche damals gegen den Faschismus und den Nationalsozialismus gekämpft haben, wird heute innerhalb der internationalen Gemeinschaft in Ehren gedacht. Die Schweiz befindet sich diesbezüglich in einer besonderen Situation: Sie verfolgte in jener Zeit ihre - sogar noch verschärfte - Neutralitätspolitik und konnte so vom Krieg verschont bleiben. Auf Grund dieser Neutralitätspolitik wurden Personen in der Schweiz strafrechtlich verfolgt, weil sie sich an Aktionen und Kämpfen gegen den Nationalsozialismus und Faschismus beteiligt hatten.
Mit seiner parlamentarischen Initiative vom Dezember 1999 verlangt Nationalrat Paul Rechsteiner (S, SG), ein Gesetz auszuarbeiten, das sämtliche Strafurteile gegen Personen aufhebt, welche den Opfern des Nationalsozialismus und Faschismus zur Flucht verholfen haben. Im gleichen Zug seien auch die Urteile gegen jene Schweizer und Schweizerinnen aufzuheben, die in der französischen Résistance und im Spanischen Bürgerkrieg in den internationalen Brigaden gegen Nationalsozialismus und Faschismus gekämpft haben. Am 14. Dezember 2000 hat der Nationalrat dieser Initiative gemäss Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen Folge gegeben.
Davon ausgehend arbeitete die Kommission einen Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz aus, das die Personen rehabilitieren soll, die strafverurteilt wurden, weil sie vom Naziregime Verfolgten geholfen haben. Eine Kommissionsminderheit will die Rehabilitierung auch für diejenigen Personen, die strafverurteilt wurden, weil sie gegen den Nationalsozialismus oder den Faschismus gekämpft haben, indem sie entweder direkt an Kampfhandlungen teilnahmen (im spanischen Bürgerkrieg, in der französischen Résistance-Bewegung) oder sich an zivilen Aktionen beteiligten.
Das Gesetz sieht einen doppelten Mechanismus vor: Einerseits hebt es die Strafurteile generell abstrakt auf, andererseits soll eine "Rehabilitierungskommission" auf Gesuch hin oder von Amtes wegen im Einzelfall feststellen, ob der generelle Aufhebungsbeschluss Anwendung findet. Feststellungsgesuche können innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes von den verurteilten Personen selbst, ihren Angehörigen oder von schweizerischen Organisationen, die sich dem Schutz der Menschenrechte widmen, eingereicht werden. Das Gesetz hält zudem fest, dass mit der Aufhebung eines Strafurteils keinerlei Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung entsteht.
Der Bundesrat konnte sich - im Rahmen der ihm angesichts der kurzen Frist möglichen summarischen Stellungnahme - dem Bericht und Antrag der Kommission anschliessen.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:
Es sei ein Bundesbeschluss zu erlassen, mit dem sämtliche Strafurteile gegen Fluchthelfer zugunsten der Opfer des Naziregimes und des Faschismus aufgehoben werden. In den Bundesbeschluss seien die Urteile gegen Schweizer einzubeziehen, die in der Résistance und im Spanischen Bürgerkrieg in den internationalen Brigaden gegen Nationalsozialismus und Faschismus gekämpft haben.
Begründung
Der Bericht der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg über die Flüchtlingspolitik zeigt die Handlungsspielräume der Behörden und Beamten auf. Im Kapitel 4.2.3 (Fluchtbegünstigung durch Schweizer Beamte) sind Beispiele mutiger und lebensrettender Handlungen von Schweizer Beamten zugunsten von mit dem Tod bedrohten Flüchtlingen aufgezählt. Soweit sie dafür strafrechtlich verurteilt wurden, sind diese Urteile, wenn man vom Urteil gegen Paul Grüninger absieht (dessen strafrechtliche Rehabilitierung erst 1995 erfolgte), bis heute nicht aufgehoben worden.
Es drängt sich auf, diese Strafurteile für Fluchthilfe nachträglich bzw. postum aufzuheben. Gleichzeitig sollten die Schweizer, die dafür verurteilt wurden, dass sie in der Résistance und in den internationalen Brigaden Spaniens für Freiheit und Menschlichkeit und gegen Nationalsozialismus und Faschismus gekämpft haben, endlich rehabilitiert werden. Nachdem sich der Bundesrat bis heute geweigert hat, dies zu tun, liegt es nun am Parlament, dies endlich nachzuholen. Dafür bedarf es eines Bundesbeschlusses.
Verhandlungen
Im Nationalrat wurde die Vorlage von den Sozialdemokraten, den Grünen und der CVP unterstützt. Ein Minderheitsantrag von Catherine Ménétrey (G, VD) forderte, Urteile gegen Widerstandskämpfer ebenfalls aufzuheben. Dies hätte schätzungsweise 300 Résistance-Helfer und 420-Spanienkämpfer betroffen. Bundesrätin Ruth Metzler empfahl, den Minderheitsantrag abzulehnen, da diese Personen wegen eines Verstosses gegen den immer noch geltenden Artikel 94 des Militärstrafgesetzes verurteilt wurden. Der Bundesrat habe allerdings die Spanienkämpfer und die Kämpfer der Résistance politisch und moralisch bereits rehabilitiert. Der Antrag der Minderheit wurde mit 110 zu 58 abgelehnt. Der Nationalrat nahm die Vorlage mit 131 zu 27 an. Ablehnung kam hauptsächlich von Seiten der SVP-Fraktion.
Der Ständerat lehnte den nochmals eingebrachten Minderheitsantrag zur Rehabilitation der Widerstandskämpfer mit 22 zu 5 Stimmen ab. Franz Wicki (C, LU) sprach sich aus Kostengründen gegen eine neu einzuberufende dreiköpfige Rehabilitationskommission aus und empfahl, die bestehende neunköpfige Begnadigungskommission mit der Rehabilitierung zu beauftragen. Dieser Antrag wurde mit 18 zu 9 Stimmen angenommen. Der Ständerat beschloss neben kleineren Änderungen explizit nur schweizerisch beherrschte Organisationen als Gesuchsteller zu akzeptieren. Der Ständerat nahm den überarbeiteten Entwurf einstimmig an.
Der Nationalrat schloss sich dem Ständerat an.