Triponez Pierre · Nationalrat · 2010-09-15
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-15
Wortprotokoll
Die Kommission beschloss mit 16 zu 10 Stimmen, bei Artikel 33ter, bei der Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung, in allen Punkten den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen.
Bei den Absätzen 1, 2 und 3 Litera a ist übrigens der Ständerat schon bei seiner letzten Beschlussfassung unseren Beschlüssen, die wir hier mehrheitlich gefasst hatten, gefolgt. Hier ist also im Grunde genommen die Diskussion bereits geführt worden. Der Ständerat hat lediglich in Absatz 3 Litera b eine Änderung eingebracht. Schauen Sie auf die Fahne, dort heisst es klar: "Wenn keine hinreichenden gesetzlichen Sanierungsmassnahmen getroffen werden, um ein Sinken des Ausgleichsfonds unter 45 Prozent zu vermeiden" - das müsste man nämlich tun -, "legt er auf den geschuldeten AHV-Beiträgen einen Zuschlag von 5 Prozent fest und setzt Rentenerhöhungen ... aus, solange der Stand des Ausgleichsfonds zu Beginn des vorangehenden Kalenderjahres 45 Prozent unterschreitet." Und nur so lange.
Nun hat die Minderheit Rechsteiner Paul verlangt, dass man beim geltenden Recht bleibe. Diese Diskussion haben wir eigentlich in der Eintretensdebatte bereits geführt. Immerhin hatte Herr Rechsteiner - ich muss das hier deutlich sagen, denn auf der Fahne steht dieser Minderheitsantrag - wenigstens einen Versuch gemacht, in die Richtung einer Vorsichtsmassnahme zu gehen. Er hat nämlich einen Absatz 3bis vorgeschlagen, wonach man eben wenigstens dann, wenn der Ausgleichsfonds unter 70 Prozent sinken sollte, doch Massnahmen ergreifen sollte. Und zu meinem Erstaunen höre ich, dass Herr Rechsteiner, obwohl der Antrag noch auf der Fahne ist, ihn zurückgezogen hat.
Damit ist die Situation die folgende: Die Mehrheit Ihrer SGK empfiehlt Ihnen, ihr und damit dem Ständerat in sämtlichen Punkten zu folgen und in diesem Punkt die Differenzen auszuräumen.