Lexipedia

Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-12-14

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14

Wortprotokoll

Nach dem Votum von Herrn Kollege Hess, der davon sprach, den "Gottesdienst" der einstimmigen Kommission zu stören, und dem Votum von Kollege Reimann bekomme ich beinahe ein schlechtes Gewissen. Aber ich muss Ihnen sagen: Was Sie angeführt haben, trifft nicht zu, Sie haben selbstverständlich jede Möglichkeit, Anträge zu stellen, und wir diskutieren darüber. Es ist überhaupt nichts verboten.

Jetzt zur Sache: Beim Antrag Reimann Maximilian scheint es mir wichtig zu sein, dass man differenziert: Soweit es um die Vergütungen von Verwaltungsrat und Beirat geht, ist eine Genehmigung durch die Generalversammlung zwingend. Soweit es um die Vergütungen der Geschäftsleitung geht - das ist der Grundsatz von Artikel 731l; ich sage das einfach noch zuhanden der Materialien, das hat nichts mehr mit dem Antrag zu tun -, geht der Entwurf entsprechend dem geltenden Recht davon aus, dass der Verwaltungsrat diese Vergütungen festlegt. Wir sehen dann aber vor, dass der Beschluss, den der Verwaltungsrat gefasst hat, der Generalversammlung vorgelegt wird. Wir denken, wir haben hier eine differenzierte Lösung getroffen. Wir sind uns bewusst, dass das Festlegen der Vergütungen der Geschäftsleitung im Grundsatz Sache des strategischen Führungsorgans, also des Verwaltungsrates, ist; die Genehmigung durch die Generalversammlung ist natürlich eine Konzession an die Initiative.

Nun zum Antrag Hess: Herr Hess hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Lösung, die wir Ihnen mit Artikel 731l vorschlagen, dispositiver Natur ist, indem wir schreiben: "sofern die Statuten nichts anderes vorsehen". Der Unterschied [PAGE 1254] zwischen dem Antrag Hess und unserem Antrag ist einfach der: Wir haben eine Opting-out-Lösung getroffen, nach der die Statuten etwas anderes vorsehen können; Kollege Hess hat eine Opting-in-Lösung getroffen, indem er sagt, dass dies nur gilt, sofern die Statuten es vorsehen. Das kann man abwägen. Persönlich bin ich der Meinung, dass wir mit unserer Lösung, der Opting-out-Lösung, der Flexibilität und der Möglichkeit, sich hier liberaler zu verhalten, genügend Rechnung tragen.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, den Antrag Hess abzulehnen.

Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-12-14 | Lexipedia | Lexipedia