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preparatory:AB 116006

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-02

Wortprotokoll

Ich habe eingangs gesagt: Wenn schon, haben wir bei diesen Geheimnisverletzungen einen Missstand in den Kommissionen; das betrifft auch das Disziplinarrecht. Wenn ich jetzt Kollege Hämmerle richtig verstehe, sagt er, der Status quo sei in Ordnung, die Mittel hätten wir bereits, um durchzugreifen; es sei wahrscheinlich eine Frage des politischen Willens. Wenn wir Kollege Hämmerle zustimmen, dann gilt gemäss Artikel 13 Absatz 2 auf Seite 2 der Fahne das geltende Recht: "Verstösst ein Ratsmitglied in schwerwiegender Weise gegen die Ordnungs- und Verfahrensvorschriften oder verletzt es das Amtsgeheimnis, so kann das zuständige Ratsbüro: a. gegen das Ratsmitglied einen Verweis aussprechen; oder b. das Ratsmitglied bis zu sechs Monate aus seinen Kommissionen ausschliessen." Das wäre dann die Folge. Herr Kollege Hämmerle nickt. Was ich gesagt habe, ist also richtig. Auch unseres Erachtens besteht hier kein gesetzlicher Neubedarf.

Folglich werden wir für den Antrag Hämmerle stimmen.