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preparatory:AB 116144

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-03

Wortprotokoll

Die Kommission hat hier ein Element zusätzlich aufgenommen, weil man entdeckt hat, dass den Kassen die Zulassung abgesprochen werden müsste, wenn sie die Bedingungen zur Zulassung, das heisst ein Netzwerk, nicht erfüllten. Darum hat man in Absatz 3 der Übergangsbestimmungen diesen Zusatz aufgenommen. Das ist an sich auch richtig so. Frau Fehr schlägt mit ihrem Antrag nun vor, dass die Zulassungen für die Versicherungen mit Auflagen versehen werden müssen, wenn sie diese Netzwerke nicht anbieten. Wie diese Auflagen dann allerdings aussehen, das weiss niemand so genau. Auf der anderen Seite ist zuzugeben, dass auch die Version der Kommission es offenlässt, was zu geschehen hat, wenn Versicherungen dieses Angebot nicht machen, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet wären. Das ist in etwa das Problem.

Ich persönlich werde den Antrag Fehr Jacqueline unterstützen. Das schafft dann auch die Möglichkeit zur Aussage, dass die Kassen hier etwas stärker in die Pflicht genommen werden, wenn sie ihrem Auftrag in den nächsten drei Jahren nicht nachkommen. Ich glaube, das ist nicht grundsätzlich falsch. Sie haben sich mehrheitlich für die Variante "differenzierter Selbstbehalt 10 und 20 Prozent" entschieden. Im Antrag Fehr Jacqueline ist jetzt festgehalten - das lässt sich auch vertreten -, dass dort, wo diese Netzwerke nicht bestehen, die Kostenbeteiligung bei 10 Prozent bleibt. Das ist sicher auch politisch richtig und gerecht. So gesehen kann man diesen Antrag unterstützen, denn damit wird auch eine klare Differenz zum Ständerat geschaffen. Dieser hat dann die Gelegenheit, sich diese Frage nochmals anzusehen.

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