preparatory:AB 116434
Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-09
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass die Schutzdienstpflicht nicht reduziert werden kann, vor allem nicht in den Randregionen und den kleineren Kantonen. Der Zivilschutz könnte seine vielfältigen Aufgaben und Einsätze zugunsten der Bevölkerung nicht mehr garantieren. Dazu kommt für uns die Frage der Wehrgerechtigkeit: Die Diensttage und das Dienstalter wurden beim Start für beide Institutionen, die Armee und den Zivilschutz, auf der Basis des neuen Rekrutierungskonzeptes so festgelegt; neu beginnen beide - der Militärdienst und der Zivilschutz - mit dem 20. Altersjahr. Man wird als militärdiensttauglich ausgehoben, und man wird als zivilschutztauglich ausgehoben. Dieses Verhältnis, wie es festgelegt wurde, hat sich bewährt, und es ist auch gerecht.
Die Kommission hat den Antrag, der jetzt von der Minderheit gestellt wird, mit 17 zu 6 Stimmen abgelehnt. Sie will keine Aushöhlung der Wehrgerechtigkeit, wie ich das gesagt habe, zwischen Militärdienst und Zivilschutz. Buchstabe b, der gemäss Minderheit auch gestrichen werden soll, bringt in diesem Zusammenhang eine Lockerung, da dort eben auch eine Lockerung bei der Dienstpflicht vorgesehen ist, die bis zum 35. Altersjahr begrenzt werden kann.
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