preparatory:AB 117884
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-12
Wortprotokoll
Diese Gesetzgebung - es wurde vorhin von einem Fragesteller bereits angesprochen, er hat von "Erziehungsdiktatur" gesprochen - hat totalitäre Züge. Das Gesetz soll, wie es im Zweckartikel festgelegt ist, "zur Reduktion gesundheitlicher Ungleichheiten beitragen". Das heisst an sich, es soll im Sinne des Gesetzes präventiv dafür gesorgt werden, dass solche Ungleichheiten möglichst nicht vorkommen. Statt nun einfach die Ungleichheit als Teil der Gesellschaft zu akzeptieren, muss man etwas unternehmen, und das tut man hier mit einem Gesetz. Da stellt man also fest, dass in unserem Land Leute mit einem tieferen sozialen Status, schlechterer Bildung usw. früher sterben als solche, die einen höheren sozialen Status haben. Und da meint man, der Staat sei gefordert - so, wie man hier eben vorschlägt, solche Ungleichheiten zu reduzieren, so, wie das in Buchstabe c nachzulesen ist. Man stellt also fest, dass hier etwas getan werden muss.
Wenn man in der Botschaft auf Seite 7128 nachliest, was mit solchen Ungleichheiten eigentlich gemeint ist, stellt man Folgendes fest: "So sind ... für Personengruppen, bei denen ... ein besonderer Handlungsbedarf besteht, spezifische Präventions-, Gesundheitsförderungs- sowie Früherkennungsmassnahmen zu ergreifen. Die Strategien des Gender Mainstreamings, des Migrations-Mainstreamings und des Disability Mainstreamings können hierbei als Leitprinzipien dienen. Damit wird der besondere Handlungsbedarf für benachteiligte Personengruppen in allen Phasen und Prozessen der Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung sichergestellt." Das ist also die Absicht dieser Gesetzgebung. Solches Tun des Staates nenne ich totalitär, und es muss abgelehnt werden. Man muss Ungleichheiten akzeptieren, das ist nichts Unmenschliches.
Es gibt zwei Dinge, die mich bei dieser Gesetzgebung generell und bei diesem Buchstaben c besonders stören: Einerseits ist es die Arroganz des Staates, also in unserem Fall des Bundesamtes für Gesundheit, so zu tun, als wisse man, was gut für den Menschen sei. Andererseits ist es die Strategie der Gleichmacherei, die unserer Verfassung widerspricht und die den Stärken unseres Landes eigentlich entgegensteht. Wenn man sich die Zielsetzungen und die Überlegungen, die dem Gesetzestext zugrunde liegen, etwas zu Gemüte führt, wird einem fast übel. Anstatt sich an offensichtlichen Missbräuchen der Solidarität zu orientieren, wird die Ungleichheit der Menschen als Problem zelebriert und soll mit staatlichen Mitteln der Gleichheit zugeführt werden - was ja natürlich nie gelingt, weil die Ungleichheit Teil jeder Gesellschaft ist. Fehlverhalten im Rahmen der Rechtsordnung kann und muss nicht mit fast totalitär anmutenden Methoden bekämpft werden. Ich meine, dass es mindestens angebracht wäre, hier diesen Buchstaben c ersatzlos zu streichen.