Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-06-01
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Minderheitsanträgen zu Artikel 731d, zur Frage, was im Vergütungsreglement geregelt werden muss. Das Vergütungsreglement hat ja die Aufgabe, die Vergütungspolitik in Zukunft festzulegen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass der Gesetzgeber vorgibt, zu welchen Punkten das Vergütungsreglement eine demokratische Mitsprache der Aktionärinnen und Aktionäre sichern muss.
In Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Ständerat beantragt Ihnen die Minderheit, dass die Grundlagen und Voraussetzungen der Vergütungen, allfällige Beteiligungsprogramme und Tantiemen, die Dauer der Verträge und die Möglichkeit eines Bonus-Malus-Systems im Vergütungsreglement geregelt werden müssen. Wichtig dabei ist, dass damit der Verwaltungsrat seine Position festlegt, aber auch, dass sich die Aktionärinnen und Aktionäre dazu äussern und mit ihrer Genehmigung ihre Zustimmung beziehungsweise Ablehnung signalisieren können. Dass das nötig ist, zeigen die Lohnexzesse der letzten Jahre. Und diese Lohnexzesse zeigen auch, wie wichtig es ist, dass wir ein präzises Vergütungsreglement vorschreiben. Wenn wir das Vergütungsreglement, wie Frau Markwalder das vorschlägt, nur auf Eckpunkte beschränken, brauchen wir gar kein Gesetz dazu zu machen, denn diese Möglichkeit besteht ja schon heute.
Nun zu meinem Minderheitsantrag II: Hier geht es um die variablen Vergütungen. Die Minderheit II beantragt bei Absatz 3, die variablen Vergütungen im Verhältnis zu den Grundlöhnen nach oben zu limitieren. Sie wissen alle, dass die grossen Lohnexzesse der letzten Jahre vor allem Boni-Exzesse sind. Die Bonus-Zahlungen haben den Grundlohn zum Teil bei Weitem übertroffen. Ich schlage Ihnen deshalb folgendes Regime vor: Zum einen dürfen die variablen oder leistungsabhängigen Vergütungen das Doppelte der Grundvergütung nicht übersteigen; zum andern, und das ist ein ganz wesentlicher Punkt, soll im Gesetz festgeschrieben werden, dass die variablen Vergütungen auf ein Sperrkonto einbezahlt und fixiert werden müssen. Erst nach drei Jahren sollen sie freigegeben werden, wenn die Leistung solche leistungsabhängigen Vergütungen tatsächlich rechtfertigt. Damit verhindern wir auch, dass sich solche leistungsabhängigen Vergütungen risikotreibend auswirken; dass sie zu risikoreichem Verhalten führen, wie das vor allem bei den Banken in den letzten Jahrzehnten zu beobachten war.
Ich bitte Sie deshalb: Folgen Sie beiden Minderheiten, jener, die klare inhaltliche Vorgaben und Eckpunkte im Vergütungsreglement will, und jener, die den Boni-Exzessen einen Riegel schieben will.