preparatory:AB 119679
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-06
Wortprotokoll
Meyer Lorenz, Präsident des Bundesgerichtes: Ich danke Frau Seydoux für ihre Ausführungen und erkläre mich ausdrücklich einverstanden mit dem, was sie gesagt hat. Die Aufsichtssitzungen der Geschäftsprüfungskommissionen waren fruchtbar und nützlich. Wir empfinden diese auch nicht als Einmischung in unsere Tätigkeit, sondern letztlich als Unterstützung unserer Arbeit, und wir sind dankbar für ihre Besuche.
Ich will aus meiner Sicht Folgendes ergänzen: Alle drei eidgenössischen Gerichte, das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht, haben natürlich täglich Herausforderungen und Probleme zu bewältigen. Aber insgesamt ging es der eidgenössischen Justiz im vergangenen Jahr gut.
Ein Wort zum Bundesgericht: Das Bundesgericht ist mehr oder weniger à jour, obwohl die Beschwerdezahlen über die Jahre leicht zunehmen. Aber auch die Erledigungszahlen nehmen leicht zu. Ein Fall befindet sich vom Eingang bis zum begründeten Urteil im Durchschnitt knapp vier Monate am Bundesgericht; das ist eine gute Zahl. Obwohl die Fallzahlen zunehmen, beantragen wir heute keine zusätzlichen Richterinnen und Richter. Wir sind der Meinung, dass das oberste Gericht eines Landes nicht zu gross sein sollte, weil es vorab für die Einheit der Rechtsprechung besorgt sein muss. Wir sind trotzdem einigermassen à jour, weil wir eine recht harte Triage vornehmen. Auf offensichtlich unzulässige oder offensichtlich ungenügend begründete Beschwerden tritt der Einzelrichter nicht ein. Offensichtlich unbegründete oder offensichtlich begründete Beschwerden werden mit summarischer Begründung abgewiesen oder gutgeheissen. Wir verwenden dafür etwas mehr Zeit für die wichtigen Fälle.
Ich hoffe, dass wir diese guten Erledigungszahlen beibehalten können, obwohl uns in den letzten Jahren immer wieder weitere, neue Aufgaben übertragen wurden. Gegenwärtig sind wir mit der Umsetzung der neuen, eidgenössischen Zivilprozessordnung und der neuen, eidgenössischen Strafprozessordnung recht gefordert.
Eine Bemerkung noch zu den erstinstanzlichen Gerichten: Die Aufsicht durch das Bundesgericht ist heute, das kann man sagen, entspannt und funktioniert auch zufriedenstellend. Was insbesondere das Bundesverwaltungsgericht anbelangt, verbessern sich die Erledigungszahlen langsam. Das Gericht ist aber mit sich und seinen Zahlen selbst immer noch nicht zufrieden. Vorab im Asylbereich sollte die Verfahrensdauer deutlich kürzer sein. Das Bundesgericht will das Verwaltungsgericht in diesem Bemühen unterstützen. Der Umzug nach St. Gallen soll planmässig im Juni 2012 erfolgen, und dieser Umzug hat - Frau Seydoux hat darauf hingewiesen - auch eine vorübergehende grössere [PAGE 437] Fluktuation im personellen Bereich zur Folge. Insgesamt war also das Jahr 2010 für die eidgenössische Justiz ein normales, ein gutes Jahr.
Nun wurden mir seitens der Herren Berberat und Recordon noch verschiedene Fragen gestellt.
Zunächst zur Heimarbeit: Auf Richterstufe war das ein Thema. Wir haben dieses Thema erledigt, die Richter verzichten auf Heimarbeit. Auf der administrativen und der Gerichtsschreiberstufe ist für die erstinstanzlichen Gerichte bedauerlicherweise heute noch der Bundesrat zuständig. Für das Bundesgericht ist es das Bundesgericht selbst, und es ist eine ernsthafte Frage, ob wir hier die Zuständigkeiten zusammenführen sollten. Wir sind mit dem Bundesrat diesbezüglich im Gespräch.
Vorübergehend bietet das Verbot der Heimarbeit möglicherweise eine gewisse Schwierigkeit wegen des Umzugs nach St. Gallen, und dem kann das Bundesverwaltungsgericht auch Rechnung tragen. Ob wir die Heimarbeit bei den eidgenössischen Gerichten generell einführen sollten, darüber kann man betreffend die untere Stufe sprechen. Wir selbst sind bis heute skeptisch und kritisch eingestellt und wollen das am Bundesgericht jedenfalls nicht. Die Gerichtsschreiber sollten am Gericht verfügbar sein, das ist wichtig. Man muss sich täglich sprechen können, und es stört den Ablauf, wenn die Leute nicht mehr greifbar sind.
Die Herren Recordon und Berberat haben die Frage nach der Unabhängigkeit der Justiz und insbesondere des Bundesgerichtes gestellt. Die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes, deren Gewährleistung und der Kampf für die Unabhängigkeit ist eine Daueraufgabe. Wir sind immer, jeden Tag, irgendwo gefordert, nicht nur vom "Appel au peuple" - damals waren wir besonders gefordert -, sondern auch von unseren Freunden, den persönlichen Freunden, den Parteifreunden, die immer irgendeine Meinung zu unseren Fällen haben. Wir sind es uns gewöhnt, damit umzugehen, diese zwar anzuhören, aber dann so zu entscheiden, wie wir das tun müssen und wozu wir verpflichtet sind.
Wir hatten den Fall betreffend die Schwerverkehrsabgabe, der angesprochen wurde. Da hat das Bundesgericht nach bestem Wissen und Gewissen nach den gesetzlichen Vorschriften entschieden, und ich kann Ihnen versichern, dass wir das in völliger Unabhängigkeit getan haben. Wir verwahren uns gegen den Vorwurf, dass wir letztlich auf irgendjemanden entscheidend hören. Wir nehmen von niemandem Weisungen entgegen, weder vom Bundesrat noch von der Astag oder einer Fraktion oder einer Partei, noch von unseren politischen oder persönlichen Freunden; von niemandem nehmen wir Weisungen entgegen. Das möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen.
Eine Bemerkung zur Kritik, die geäussert wurde: Ich kannte diesen Artikel im "Transport Routier", der angesprochen wurde, bis soeben nicht. Ich habe ihn jetzt überflogen. Kritik am Bundesgericht ist natürlich immer möglich, und wir wollen auch nicht besonders heikel und mimosenhaft sein. Aber die Dinge klar beim Namen zu nennen ist eine Sache, und Behörden, insbesondere das Bundesgericht, zu verunglimpfen ist eine andere Sache. Gegen Verunglimpfungen wehren wir uns, damit sind wir nicht einverstanden.
So weit meine Bemerkungen zu den beiden Fragen.
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Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
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Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes im Jahre 2010
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral en 2010
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Detailberatung - Discussion par article
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Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf GPK-NR/SR
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Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet CdG-CN/CE
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Angenommen - Adopté
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Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes wird keine Gesamtabstimmung durchgeführt.