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preparatory:AB 120445

Engelberger Edi · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-09-14

Wortprotokoll

Die FDP-Liberalen treten auf die Vorlage ein. Wir sind der Ansicht, dass der Bundesrat nach der Rückweisung durch den Nationalrat und den Ständerat den Auftrag erfüllt hat.

Mit der vorliegenden Zusatzbotschaft nimmt der Bundesrat eine Zweiteilung der BWIS-Revision vor. Wir erachten das zweistufige Vorgehen des Bundesrates als sinnvoll: Die umstrittenen Teile der ursprünglichen Vorlage werden ausgeklammert, und die Gesamtkodifikation für die zivilen Nachrichtendienste wird zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Nachrichtendienstgesetz bis spätestens Ende 2012 vorgenommen, wie es Herr Bundesrat Maurer anlässlich der letzten Sitzung der Kommission für Rechtsfragen in Aussicht gestellt hat. Meine Frage an Herrn Bundesrat Maurer ist nun die folgende: Wird es 2012 sein oder 2013?

Es ist in der Tat so: Die jetzige Vorlage enthält die weniger umstrittenen Punkte; so können die bedeutendsten Lücken geschlossen, Anpassungen an die zwischenzeitlich veränderten Organisations- oder Rechtslage vorgenommen oder Empfehlungen von Aufsichtsbehörden umgesetzt werden. Die FDP/die Liberalen waren bereits bei der ersten Vorlage der Meinung, die Gewährleistung der inneren und äusseren Sicherheit verlange die damals vorgeschlagene Revision des BWIS. Deshalb unterstützen wir auch heute die Vorlage des Bundesrates, wie sie vom Ständerat verabschiedet worden ist. Die aktuell geltenden rechtlichen Grundlagen sind nämlich nicht genügend. Zudem wird die Gesamtrevision mehr Zeit in Anspruch nehmen, als angenommen wurde. Gerade mit Blick auf die Vorgeschichte dieser Vorlage ist zu sagen, dass es bisher schon vier Jahre gedauert hat.

Wir werden in der Detailberatung mit einer Ausnahme alle Minderheitsanträge ablehnen; bei Artikel 9 werden wir der Minderheit Fluri zustimmen.

Ich beantrage Ihnen also im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, den Nichteintretensantrag der Minderheit Vischer abzulehnen und mit der Ausnahme bei Artikel 9 den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.