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preparatory:AB 12141

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-06-07

Wortprotokoll

Herr Hämmerle beantragt, auf die vorgesehenen Fachkommissionen zur Beurteilung von gefährlichen Straftätern zu verzichten. Er weist darauf hin, dass es dafür keine gesetzliche Regelung brauche und dass bereits die heutige gesetzliche Regelung solche Kommissionen ermögliche. Der Bundesrat will aber solche Kommissionen nicht nur ermöglichen, sondern einführen. Wir wollen auch die gesetzliche Grundlage für solche Kommissionen schaffen. Der Entscheid dieser Kommissionen ist nicht anfechtbar, aber er ist ja auch nur eine Empfehlung an die entscheidende Behörde, nämlich die Vollzugsbehörde, deren Entscheid dann anfechtbar ist.

Unter den Wissenschaftern - wir haben es gehört - gibt es in der Tat einige Kritiker, aber die Praktiker fordern diese Massnahme. Sie haben mit diesen Kommissionen gute Erfahrungen gemacht. Es geht hier nicht einfach um eine Kommission, die bei jedem Einzelentscheid zusammenkommen muss. Es geht um Entscheide, die von grosser Tragweite sind, und nicht um unbedeutende Einzelentscheide. Die Kantone gehen mit ihren Kommissionen heute zum Teil über das hinaus, was wir vorschlagen; wir beschränken uns auf schwerste Straftaten, aber wir wollen den Kantonen nicht verbieten, auch weiterhin darüber hinauszugehen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es die Anhörung einer solchen Kommission als zusätzliche Sicherheitsschranke bei der Prüfung der bedingten Entlassung und eben auch bei der Aufhebung der Massnahmen gegenüber gefährlichen Straftätern braucht. Aufgrund der Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren mit schweren Verbrechen gemacht wurden, drängen sich nämlich zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen auf. Solche Sicherheitsvorkehrungen wurden [PAGE 573] auch im Vernehmlassungsverfahren sowie in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen gefordert. Ich erinnere an die Vorstösse Béguin 89.740, Keller 93.3543, Scherrer Jürg 93.3605 und Aeppli Wartmann 96.3504.

Eine solche zusätzliche Sicherheit wurde verschiedentlich darin gesehen, als Voraussetzung einer bedingten Entlassung von ursprünglich als gefährlich eingestuften Tätern mindestens drei übereinstimmende, positive psychiatrische Gutachten zu verlangen. Nach Ansicht des Bundesrates bietet dies aber nicht genügend Sicherheit. Der psychiatrischen Beurteilung sind nämlich Grenzen gesetzt. Es ist deshalb angezeigt, beim Entscheid über die bedingte Entlassung und die Aufhebung der Massnahme nicht allein auf psychiatrische Gutachten abzustellen, sondern den Entscheid breiter abzustützen.

Aus diesem Grund wollen Bundesrat und Ständerat die Anhörung einer Kommission, die sich aus Vertretern der Strafverfolgungsbehörden, der Vollzugsbehörden und der Psychiatrie zusammensetzt. Die Zusammensetzung der Kommission ist bewusst offen gehalten und stellt einen minimalen Standard dar. Den Kantonen ist es unbenommen, weitere Stellen, wie z. B. die Bewährungshilfe, in eine solche Kommission aufzunehmen.

Die Idee dieser Kommission ist nicht neu. Aufgrund des Mordfalles am Zollikerberg haben alle Kantone für die Beurteilung von gefährlichen Straftätern Fachkommissionen eingeführt.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag Hämmerle abzulehnen.