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Landolt Martin · Nationalrat · 2011-12-15

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2011-12-15

Wortprotokoll

Die KöB-NR wurde auf Ende der letzten Legislaturperiode aufgehoben. Neu ist, wie im Ständerat, die Finanzkommission für die Vorberatung der Immobilienbotschaft EFD zuständig. Wir stehen in der Phase der Differenzbereinigung.

Kurz zur Geschichte der Vorlage: Die KöB-NR beantragte dem Nationalrat am 30. September 2011, den Kredit für das Bundeshaus Ost von 70 Millionen Franken abzulehnen. Der Umbau und die Sanierung sind grundsätzlich unbestritten. Kritisch sah die KöB-NR die zusätzliche Unterkellerung mit Kosten von 24 Millionen Franken, weil für sie Aufwand und Ertrag nicht übereinstimmten. Nicht überzeugt war sie zudem vom Raumprogramm in den beiden Untergeschossen. So liessen sich nach Ansicht der KöB-NR die in den neuen Untergeschossen vorgesehenen Betriebs- und Technikräume sowie das Rechenzentrum der Parlamentsdienste auch im bestehenden Tiefparterre unterbringen. In diesem Tiefparterre ist eine grosse Anzahl Reservebüros, Archiv- und Lagerräume vorgesehen, welche bei Bedarf ohne Weiteres andernorts kostengünstiger untergebracht werden können.

Hervorzuheben ist, dass die KöB-NR nicht grundsätzlich gegen die Sanierung des Bundeshauses Ost war, sondern lediglich gegen die geplante Unterkellerung. Die KöB-NR verlangte deshalb auch eine Überarbeitung des Projekts.

Der Einzelantrag Hany beantragte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Herr Hany argumentierte insbesondere damit, dass der Verzicht auf das zusätzliche Untergeschoss zur Folge hätte, dass die betriebsnotwendigen Räume und die haustechnischen Anlagen oberirdisch realisiert werden müssten. Auch dies sei nicht gratis, man rechne mit Kosten von 10 Millionen Franken. Durch den mit dem Verzicht auf das Untergeschoss verbundenen Wegfall von sechzig Arbeitsplätzen würden weitere Kosten entstehen. Damit sei man auch bei Verzicht auf die zwei Untergeschosse bereits bei Kosten von 66 Millionen Franken.

Herr Walter verteidigte damals das Projekt im Namen der Verwaltungsdelegation und wies auf die grosse Bedeutung für die Parlamentsdienste und das Parlament hin.

Der Rat ist dann mit 100 zu 88 Stimmen der KöB-NR gefolgt.

Was hat nun der Ständerat inzwischen entschieden? Im Ständerat ist für die Vorberatung der Immobilienbotschaften EFD die FK-SR zuständig. Die für das EFD zuständige Subkommission hat die Vorlage vorberaten und der FK-SR einstimmig beantragt, dem Bundesrat zu folgen. In einem Brief an die zuständige Subkommission wies die Verwaltungsdelegation darauf hin, dass es zu keiner Einsparung komme, wenn man unserem Beschluss folge. In der Kommissionsberatung wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es keinen Sinn mache, bei einem so teuren Umbau in einem solch wichtigen Perimeter das Gebäude nicht zu unterkellern. Die FK-SR beantragte dem Ständerat einstimmig, dem Bundesrat zu folgen. Der Ständerat ist der FK-SR einstimmig gefolgt.

Die FK-NR hat sich am letzten Dienstag mit der Differenz beschäftigt. Der Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik erläuterte der Kommission die Machbarkeitsstudie für den Verzicht auf das zusätzliche Untergeschoss und den Verzicht auf das Rechenzentrum für die Parlamentsdienste. Die Studie kommt zum Schluss, dass bei gleichbleibender Leistung bei einem Verzicht auf ein Untergeschoss im Bundeshaus Ost Mehrkosten von 6 bis 9 Millionen Franken entstehen. Es dürfte Sie deshalb wenig erstaunen, dass Ihre Finanzkommission angesichts dieser Mehrkosten mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen.

Wir haben mit einem qualifizierten Mehr noch die Ausgabenbremse für die 70 Millionen Franken für das Bundeshaus Ost zu lösen, für dessen Kredit die Finanzkommission nun Zustimmung beantragt. Wir beantragen Ihnen also, dem Kredit von 70 Millionen Franken zuzustimmen und auch die Ausgabenbremse zu lösen.