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preparatory:AB 123803

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2012-03-07

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion bittet Sie ebenfalls, den Minderheitsantrag Schenker Silvia zu unterstützen und für Jugendliche ab 16 Jahren das Ordnungsbussenverfahren zuzulassen.

Das ist eine politische Entscheidung, die Sie fällen, und einmal mehr eine Frage des politischen Ermessens. Was dieses Gesetz, die Möglichkeit der Ordnungsbusse und deren Umsetzung betrifft, glaube ich, dass das Alter von 16 Jahren einen guten Kompromiss darstellt, um in Bezug auf die heutige Situation die Glaubwürdigkeit und die Praktikabilität zu verstärken.

Wie läuft das heute mit den Polizeikontrollen bei Jugendlichen, die Cannabis konsumieren? In der Stadt, in der ich wohne, sehen diese folgendermassen aus: Wenn heute die Polizei nicht viel zu tun hat und zu nächtlicher Stunde einige Cannabis konsumierende Jugendliche am Bahnhof anzutreffen sind, werden diese auf den Posten gebracht und können dann von den Eltern abgeholt werden. Gibt es aber viel zu tun, weil beispielsweise am gleichen Ort ein Jugendfestival mit Hunderten von Jugendlichen stattfindet, dann konzentriert man sich beim Polizeieinsatz - obwohl dort die Luft mit Cannabis geschwängert ist - auf andere Prioritäten, [PAGE 286] nämlich beispielsweise auf die Vermeidung von Gewalttätigkeiten. Man verzichtet also darauf, den Cannabiskonsum zu ahnden, um damit nicht zusätzlich zu provozieren.

Das ist ja genau eine Inkohärenz. Es ist unglaubwürdig, ein Gesetz zu schaffen, das nachher pragmatisch gar nicht konsequent angewendet werden kann. Wir haben eigentlich bereits wieder das Problem in diese Richtung verstärkt, indem wir die Ordnungsbussen zu hoch angesetzt haben. Wir können dieses Problem jetzt noch einmal verstärken, indem wir die Altersgrenze nicht auf 16 Jahre festlegen. Ich bitte Sie, in diesem Sinne einen pragmatischen Entscheid zu fällen, der auch die alltägliche Situation des Cannabiskonsums, und zwar des Gelegenheitskonsums, nicht des Problemkonsums, regelt. Denn bei erkennbarem Problemkonsum gibt es bei jedem Alter für die Polizei die Möglichkeit, auf ein Ordnungsbussenverfahren zu verzichten, auch wenn es möglich wäre.