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preparatory:AB 124053

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-15

Wortprotokoll

Das Geschäft zur Bewilligung des Einsatzes von Angehörigen der Schweizer Armee zum Schutz der Schweizer Botschaft in Tripolis hat in der Kommission nicht allzu hohe Wellen geworfen. Die Kommission beschloss ohne Gegenantrag, auf das Geschäft einzutreten. Erst vor der Gesamtabstimmung gab es eine kleine Opposition. Zwei Mitglieder haben das Geschäft dann abgelehnt. Darauf hat Kollege Hans Fehr einen Antrag auf Ablehnung in der Gesamtabstimmung eingereicht. Dieser wurde gemäss Artikel 74 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes in einen Nichteintretensantrag umgewandelt. Deshalb ist heute im Gegensatz zur Debatte in der Kommission das Eintreten umstritten.

Die Schweiz hat ihre Präsenz in Libyen auch während der Kämpfe so weit als möglich aufrechterhalten. Dies erfolgte zuerst über ihr Büro für humanitäre Hilfe, danach über das Verbindungsbüro in Bengasi. Ab September 2011 hat sich die Sicherheitslage stabilisiert. Am 15. Oktober 2011 wurde die Schweizer Botschaft wiedereröffnet. Dies ist angesichts der Spannungen und Konflikte zwischen Milizen und der grossen Verfügbarkeit von Waffen mit gewissen Risiken verbunden. Das war ein Thema in der Diskussion in der Kommission und allen sehr wohl bewusst.

Ein Teil der Länder, die ihre Botschaften wiedereröffnet haben, stellt den Schutz mit eigenen bewaffneten Sicherheitskräften sicher, andere nehmen die Dienste internationaler Sicherheitsunternehmen in Anspruch. Dies hat in einer ersten Phase auch die Schweiz getan. Im Oktober 2011 betraute das EDA die private Firma Aegis kurzfristig für die ersten drei Monate mit dem Schutz der Botschaft. Dies stiess in der Kommission auf teils heftige Kritik. Viele Exponenten brachten in der Debatte zum Ausdruck, dass dieses Vorgehen nicht akzeptabel sei. Sie gaben ihrer Erleichterung Ausdruck, als der Bundesrat am 9. Dezember letzten Jahres dann beschloss, für sechs Monate ein Detachement der Schweizer Armee mit Schutzaufgaben zu betrauen.

Dieses Engagement der Armee beruht auf Artikel 69 Absatz 2 des Militärgesetzes und kann, je nach Lage vor Ort, verlängert werden. Die Verantwortung für diesen Einsatz liegt beim EDA. Gemäss Artikel 70 Absatz 1 des Militärgesetzes ist der Bundesrat für das Aufgebot zuständig. Da der Einsatz aber länger als drei Wochen dauert, ist eine Genehmigung der Bundesversammlung erforderlich. Deshalb diskutieren und entscheiden wir heute über dieses Geschäft.

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Einsatz in Libyen am 18. Januar 2012 verabschiedet. Die Botschaft umreisst die Situation in Libyen, sie umreisst auch die Grundzüge des konkreten Einsatzes zum Schutz der Botschaft. Die Schweizer Soldaten haben insbesondere die Aufgabe, das Botschaftspersonal und das Botschaftsgebäude zu bewachen. Sie müssen die Mission bei der Optimierung ihrer Schutzmassnahmen beraten. Das Personal für das Schutzdetachement wird vom Kommando Spezialkräfte der Armee gestellt, d. h. vom Armee-Aufklärungsdetachement 10 und vom Spezialdetachement der Militärpolizei.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Vorlage gutzuheissen.