preparatory:AB 129364
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Namens der Fraktion der Grünen bitte ich Sie, den Minderheitsantrag anzunehmen. Hier, in Artikel 1, geht es um den Grundsatz. Wieweit damit der Steuersystematik Genüge getan wird - das war ein Thema in der Kommission -, möchte ich nicht entscheiden. Ich denke, dass sich das, soweit nötig, im Ständerat oder dann im Rahmen der Differenzbereinigung noch lösen liesse. Materiell will der Antrag in diesem Punkt das geltende Recht weiterführen. Der Baueigenverbrauch wird heute besteuert, der Bundesrat will das nicht mehr.
Seltsam mutet an, dass diese materielle Änderung in der Botschaft nicht begründet wird, wiewohl sie zu erheblichen Steuerausfällen führt. Konkret geht es um Bauleistungen, die innerhalb eines Betriebes bzw. einer Unternehmung erbracht werden, doch wird weder das Prinzip erklärt noch ein bzw. das Problem dargestellt. Der Bundesrat weist einzig auf die angenommenen Ausfälle in der Höhe von 30 bis 35 Millionen Franken hin. Es ist mir aber ein Anliegen, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass nach Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes in der kommenden Entwicklung mit viel höheren Ausfällen, mit Ausfällen von 100 Millionen Franken und mehr, zu rechnen ist.
Warum also die Änderung? Die weiteren der Kommission zur Verfügung gestellten Unterlagen zeigen, dass der geltende Artikel 9 des Mehrwertsteuergesetzes nicht einfach zu handhaben ist oder, richtiger, nicht einfach zu handhaben war. Er scheint, vor allem vor Jahren, zu Problemen geführt zu haben. Darin dürfte der Grund für die Haltung des Bundesrates zu finden sein. Doch ein wesentlicher Teil der Probleme scheint durch Entscheide der Behörden und rechtliche Anpassungen nunmehr gelöst. In diesem Sinn bin ich mit dem vorherigen Votum von Ratskollege Theiler nicht einverstanden. Es ist hier wie in anderen Bereichen der Mehrwertsteuer: Die Probleme, für die schlagende Beweise angeführt werden, sind mittlerweile alle gelöst; darum kennt man sie ja auch. Mit Computern und computergesteuerten Kassen entscheidet sich per Knopfdruck, wo welche Mehrwertsteuersätze zur Anwendung kommen müssen. Das kann für Grossbetriebe auch beim Baueigenverbrauch kein Problem mehr darstellen.
Der Vertreter des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hat von viel höheren Ausfällen gesprochen - er spricht in seinen Unterlagen von über 100 Millionen Franken - und hat im Hearing vor der Kommission auch darauf hingewiesen. Die Begründung: Er befürchtet, dass namentlich grosse Unternehmungen Bauten in Eigenregie erstellen und diese später verkaufen. Wir teilen diese Befürchtung, zumal das Gesetz keine Hinweise darauf gibt, ob und in welcher Form eine solche Praxis als missbräuchlich zu taxieren und wie sie zu sanktionieren wäre. Auch uns ist klar: Für kleinere Betriebe wird sich das nie rentieren. Der Anspruch auf den Vorsteuerabzug fiele ja dann dahin, und die Ausscheidungen wären, gerade bei kleinen Volumen, sicher so aufwendig, dass sich solche Umgehungen kaum rechnen würden. "Einschenken" aber würde es wohl bei grossen Betrieben, nicht nur bei Unternehmen aus dem Baugewerbe. Es lassen sich Firmen konstruieren, damit die Mehrwertsteuer auf den eigenen Leistungen eingespart werden kann. Das führt zu einem anderen Argument, zur Wettbewerbsverzerrung. Diese neue Steuerlücke bevorteilt grosse Betriebe und Unternehmen gegenüber kleinen.
Wir Grünen möchten das nicht. Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag zu unterstützen.