preparatory:AB 131756
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-13
Wortprotokoll
Im Sommer 2009 haben wir mit einer Teilrevision des Forschungsgesetzes eine umfassende und zeitgemässe Regelung der Innovationsförderung geschaffen und die Organisation und Aufgaben der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) neu geregelt. Mit der heute zu beratenden Vorlage wird die versprochene Totalrevision dieses Gesetzes, des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG), wie es seit der Teilrevision von 2009 heisst, umgesetzt. Damit soll wieder ein systematisches, gut lesbares und übersichtliches Gesetz geschaffen werden.
Das neue Gesetz bleibt dem bisherigen Recht treu; in einigen Bereichen, z. B. bei der internationalen Zusammenarbeit, klärt es aber Aufgaben und Zuständigkeiten. Die Gesetzesrevision harmonisiert die Forschungsförderung mit dem neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG), welches wir am 30. September 2011 in beiden Räten verabschiedet haben. Mit der Revision des Gesetzes sollen die Förderaufgaben des Bundes nicht erweitert werden, und es sollen keine Rechtsgrundlagen für neue Subventionstatbestände bei der Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes geschaffen werden. Die einzige Ausnahme betrifft die von den beiden Räten beschlossene mögliche Unterstützung zur Errichtung eines nationalen Innovationsparks: Das Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage für die Unterstützung eines solchen Parks. Mit dem revidierten Gesetz werden auch Aufgaben, Koordination und Qualitätssicherung in der Ressortforschung des Bundes geklärt und präzisiert.
Mit Blick auf die neue Beitragsperiode 2013-2016 und im Interesse einer kohärenten Förderpolitik des Bundes ist die Inkraftsetzung des totalrevidierten FIFG bereits 2013 vorgesehen, d. h. ein Jahr vor Inkraftsetzung des HFKG.
Die WBK hat das Gesetz an zwei Tagen diskutiert und vorgängig die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, die Schweizerische Universitätskonferenz, den ETH-Rat, die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der pädagogischen Hochschulen, die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen Schweiz, die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, den Schweizerischen Nationalfonds, die Akademien der Wissenschaften Schweiz, die Leitung der KTI, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund, den Leiter Bildungspolitik von Travail Suisse und den Schweizerischen Gewerbeverband angehört. Zu diskutieren gab vor allem die gesetzliche Regelung eines Innovationsparks, der in diesem Gesetz neu festgesetzt wird. Der Kommission war es wichtig, dass es keine Lex Dübendorf wird und dass mehrere Standorte und unterschiedliche Landesregionen berücksichtigt werden.
Verschiedene Anträge betrafen die Integration der Berufsbildung ins FIFG. Nach einer Überprüfung durch die Verwaltung hat die Kommission beschlossen, die Berufsbildung in Artikel 11 zu den Akademien und - dort aber nicht einstimmig - in Artikel 55 zum Wissenschafts- und Innovationsrat aufzunehmen.
Zum Schluss: Der Nichteintretensantrag Mörgeli, den Sie auf der Fahne vorfinden, wurde erst nach der Kommissionsdebatte eingereicht. Für Eintreten auf die Totalrevision des FIFG haben 24 Kommissionsmitglieder ohne Gegenstimme gestimmt.