preparatory:AB 137971
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-19
Wortprotokoll
Frau John-Calame erkundigt sich aufgrund eines Berichtes in der Sendung "Temps Présent" über die Aktivitäten in Bezug auf Fussballspieler, die im Ausland für Spiele in der schweizerischen Nationalliga angeheuert werden. Das Bundesamt für Migration hat Kenntnis von der Praxis der Rekrutierung von jungen ausländischen Nachwuchstalenten für den Schweizer Fussball, insbesondere von Personen aus Afrika und Südamerika.
Jugendliche Fussballer, welche eine Sportkarriere in der Schweiz ins Auge fassen, sind in jeder Hinsicht schutzbedürftig, wenn sie das Erwachsenenalter noch nicht erreicht haben. Die Schutzbedürftigkeit, ob sie nun Fussballer sind oder aus einem anderen Grund einreisen, bleibt die gleiche. Sie werden oft via Spielervermittler in Schweizer Clubs platziert. Gemäss einem Reglement der Fifa, der Fédération Internationale de Football Association, mit der das BFM in dieser Sache natürlich in engem Kontakt steht - das Reglement wurde 2000 erlassen -, haben die Vereine dabei [PAGE 967] ausschliesslich mit lizenzierten Spielervermittlern zusammenzuarbeiten, die von der Fifa anerkannt und auf einer entsprechenden Liste geführt werden.
Die Überwachung der Einhaltung sowie das Verhängen von Sanktionen bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften obliegen dem nationalen Fussballverband. Die müssen die direkte Kontrolle durchführen. Das Bundesamt für Migration stimmt in Übereinstimmung mit diesem Reglement, das von uns gutgeheissen wurde, keinen Arbeitsbewilligungen für minderjährige Fussballspieler zu. Deshalb hat das Bundesamt vor gut zwei Jahren zusätzliche Weisungen für die Zulassung von Sprach- bzw. Sportschülern erlassen. Denn jugendliche Fussballer, die in die Schweiz einreisen, dürfen nicht profimässig Fussball spielen, sondern sie sind dann Schüler im Fussball und haben diese besonderen Regeln zu beachten.
Die Kantone, welche die Kontrollen durchführen und welche für den Vollzug im Ausländerbereich zuständig sind, wurden in diesen Weisungen ausdrücklich aufgefordert, diesem Bereich grösste Aufmerksamkeit zu schenken, damit allfällige Missbräuche verhindert werden können. Die Zulassung von Schülern erfolgt direkt über die zuständigen kantonalen Migrationsbehörden. Von den von Ihnen genannten Fällen ist uns nur einer bekannt. Der andere Fall wird mit den zuständigen kantonalen Behörden abgeklärt. Wir wissen im Augenblick noch nicht, ob es ihn gibt und unter welchen Voraussetzungen diese Person hier in der Schweiz ist.