preparatory:AB 138012
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-09
Wortprotokoll
Es geht hier um die Rechtswirkung bei pendenten Fällen. Die Tatsache ist doch, dass der Gesetzgeber die Entwicklung, die in den letzten zwei Jahren - nach dem Bundesgerichtsentscheid - eingetreten ist, gar nicht wollte. Sonst hätten wir jetzt nicht diese Vorlage 2 dringlich behandelt und somit einen Notstand behoben. Darum geht es. Wenn nach einem heute noch als Entwurf deklarierten Kreisschreiben der Steuerverwaltung die neue Praxis - nach dem Bundesgerichtsentscheid - so rigoros gehandhabt wird, dass es einen Reformstau bei der Nachfolgeregelung gibt, dann haben wir hier zu handeln. Dann haben wir auch die ganze Sache - natürlich immer unter dem rechtsstaatlichen Aspekt - wieder in den Zustand zu führen, den wir als Gesetzgeber eigentlich wollten. Dieser Zustand ist der, der vor dem Bundesgerichtsurteil vom 11. Juni 2004 herrschte.
Das war eigentlich der Grund, warum die Mehrheit der WAK - der Entscheid fiel mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung - dieser Übergangsregelung zugestimmt hat. Es ist eine praktikable Regelung, Kollege Bührer hat es gesagt. Die unselige Ungleichbehandlung, die in diesem Zeitfenster entstanden ist, ist störend; und - es wurde auch gesagt - die Regelung steht nicht in Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung.