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preparatory:AB 138044

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-09

Wortprotokoll

Es geht hier also um die Frage, wann der Tatbestand der indirekten [PAGE 854] Substanzausschüttung erfüllt ist und ab welcher Beteiligung er besteuert werden soll. Es geht hier vor allem um kleine und mittlere Unternehmungen. Bundesrat Merz hat es ausgeführt: Es geht meistens auch um Familienunternehmungen, die während der Zeit ihres Betriebes mehrheitlich einem einzelnen Besitzer gehört haben. Mit dieser Mehrheit hat er auch bestimmen können, wie die Dividendenausschüttung geschehen soll, was direkt wieder in den Betrieb investiert werden soll und was herausgenommen werden soll.

Darauf geht der Antrag der Minderheit I (Rime) ein. Er besagt, wenn bei einer Mehrheitsbeteiligung schon vor der Veräusserung eigentlich bestimmt werden konnte, wie die Substanz einer Unternehmung bewirtschaftet werden soll, ob sie ins Privatvermögen überführt oder im Betrieb gelassen werden soll, dann soll sie auch später besteuert werden können. Damit kommen nämlich versteckte Reserven - ich sage dem einmal so - zur Besteuerung. Wie Kollege Wandfluh ausgeführt hat, ist es natürlich für Inhaber von Minderheitsbeteiligungen immer schwierig, die Ausschüttungspolitik einer Unternehmung zu beeinflussen. Daher beantragt die Minderheit I, "mindestens 50 Prozent" aufzunehmen.

Die Mehrheit der Kommission hat als massgebende Beteiligungsquote 20 Prozent festgelegt, wie das der Ständerat auch getan hat. Klar kann man mit dreimal 20 Prozent auch eine Mehrheit haben; die Beteiligten müssen aber zusammenarbeiten, um das beeinflussen zu können. In der Regel ist das in einer Familienunternehmung nicht so; das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Aber eine Beteiligung von 20 Prozent ist eine massgebende Beteiligung in einem mittleren Betrieb, in einer mittleren Unternehmung. Ich habe eine kleine Unternehmung. Aus der Sicht der Mehrheit der WAK ist es vertretbar, dass die massgebliche Beteiligung bei mindestens 20 Prozent festgelegt wird.

Der bundesrätliche Entwurf wurde in der Kommission kaum diskutiert, er war eigentlich von Anfang an weg. Hingegen wurde der Minderheitsantrag, den Kollege Schiesser im Ständerat eingereicht hatte, nochmals diskutiert. Er ist wesentlich rigoroser bezüglich Fristigkeit und bezüglich der Möglichkeiten für den Übergang.

Ich denke, die einfache Lösung ist jene des Ständerates. Darum bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der WAK, dieser Lösung zuzustimmen.