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preparatory:AB 13807

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-19

Wortprotokoll

Ich schlage Ihnen vor, den ganzen Artikel 90c zu bereinigen, sodass wir ab Artikel 4 in numerischer Reihenfolge weiterfahren können.

Zu Artikel 90c Absatz 2 (der mit Art. 3 in Zusammenhang steht): Er ist das Gegengleich zu Absatz 1. Hier wird die Situation besprochen, in der das "Eigenkapital des Ausgleichsfonds abzüglich des für den Betrieb notwendigen Betriebskapitals von 2 Milliarden Franken Ende Jahr 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme" umfasst. In diesem Fall wird der Bundesrat verpflichtet, die Beitragssätze zu senken. Gleichzeitig hat er auch die Beteiligung des Bundes gemäss Artikel 90b und die Beteiligung der Kantone gemäss dem noch zu behandelnden Artikel 92 Absatz 7bis im gleichen Verhältnis zu senken.