preparatory:AB 1391
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 1999-12-20
Wortprotokoll
Die Frage der freien rechtlichen Organisation von Anwaltskanzleien war weder während den Vorarbeiten zu diesem Gesetz noch im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens ein Thema. Der Bundesrat hat sich folglich mit dieser Problematik bisher nicht befasst. Wir haben heute Morgen auch zu dieser Frage eine kurze Aussprache geführt.
Das Anliegen Ihrer Kommission, dass für Anwaltskanzleien die Möglichkeit bestehen soll, die Form einer juristischen Person zu wählen, wird vom Bundesrat grundsätzlich unterstützt. Es stellen sich in diesem Zusammenhang aber verschiedene Fragen, die noch der Klärung bedürfen. Der Lösungsvorschlag Ihrer Kommission erscheint uns noch nicht optimal. Es ist beispielsweise nicht klar, wie die rechtliche Beziehung zwischen den Klientinnen und Klienten und der Anwaltsfirma einerseits und zwischen der Klientel und der Anwältin oder dem Anwalt andererseits aussehen soll. Es fragt sich auch, wie eine Anwalts-AG mit der Verpflichtung der Anwältinnen und Anwälte zu vereinbaren ist, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung hin zu handeln.
Ein weiterer Punkt betrifft die Zulässigkeit von Haftungsbeschränkungen. Die Frage der rechtlichen Organisation von Anwaltskanzleien ist in der Rechtsprechung und in der Lehre noch wenig erörtert worden, und es werden unterschiedliche Meinungen vertreten.
Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, dass wir die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen bis zur Behandlung der Differenzen im Nationalrat noch eingehend prüfen. Wir werden versuchen, einen Lösungsentwurf vorzulegen, sei es im Rahmen dieses Gesetzes selbst oder im Rahmen einer neuen, spezialgesetzlichen Regelung.
In diesem Sinne können wir uns mit dem Antrag Ihrer Kommission grundsätzlich einverstanden erklären, mit dem Vorbehalt, dass das Anliegen bis zur zweiten Behandlung im Nationalrat noch vertieft geprüft werden muss.