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preparatory:AB 141479

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-09-10

Wortprotokoll

Die Grünliberalen werden auf dieses Gesetz eintreten und den Rückweisungsantrag Glättli ablehnen.

Im Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen wird das weltweite Marktvolumen in den nächsten zehn Jahren in Krisen- oder Konfliktgebieten auf rund 100 Milliarden Dollar geschätzt - ein grosser Geschäftszweig! Es überrascht deshalb nicht, dass der Unternehmensstandort Schweiz, der generell sehr attraktiv ist, zunehmend auch für Firmen aus diesem Bereich attraktiv wird. Diese Firmen sind sehr oft auch in Konfliktregionen tätig. Es handelt sich dabei in vielen Fällen um Staaten mit einem hohen Sicherheitsrisiko, unter anderem auch für international tätige Organisationen. In diesen Staaten können die lokalen Sicherheitsbehörden oft keinen genügenden Schutz gewährleisten, oder es handelt sich teilweise sogar um sogenannte Failed States, wo gar kein staatlicher Schutz mehr vorhanden ist.

Dass es sich bei diesen Dienstleistungen um einen Unternehmenszweig handelt, der gerade für die neutrale und demokratische Schweiz mit Reputationsschäden verbunden sein kann, liegt auf der Hand. Die heute bestehenden gesetzlichen Regelungen für die privaten Sicherheitsunternehmen weisen Lücken auf. Es handelt sich primär um kantonale Regelungen, welche aber die Sicherheitsdienstleistungen im Ausland nicht regeln. Der Handlungsbedarf für dieses Gesetz ist allgemein anerkannt. Wir haben gehört, dass der Kanton Basel-Stadt im Jahr 2011 auch eine entsprechende Standesinitiative eingereicht hat, welche den Bund auffordert, die Bewilligungspflicht und die Registrierung zu regeln.

Mit dem vorliegenden Gesetz soll nun diese Lücke geschlossen werden. Es handelt sich um eine Weiterentwicklung einer auch von der Schweiz ergriffenen Initiative, welche zur Verabschiedung des Montreux-Dokuments aus dem Jahr 2008 geführt hat. Die grünliberale Fraktion unterstützt die [PAGE 1269] Vorlage - von einigen kleineren Ausnahmen abgesehen - gemäss dem Beschluss des Ständerates, der im Wesentlichen dem Entwurf des Bundesrates entspricht. Es ist eine ausgewogene und zweckdienliche Vorlage, welche den Verwaltungsapparat trotz zusätzlichen Aufgaben in Grenzen hält.

Es ist für uns unverständlich, wie eine Mehrheit der Kommission bei einzelnen Bestimmungen, namentlich in den Artikeln 4, 7 und 10, teilweise absurde und kaum durchsetzbare Korrekturen und Änderungen an diesem Gesetz vorgenommen hat. Es ist klar, dass dieses Gesetz die internationale Dimension der Problematik nicht entscheidend beeinflussen kann, weil ja diese Unternehmen auch schnell wieder ins Ausland ausweichen können, wenn die Regelungen in der Schweiz zu streng sind. Der Hauptnutzen der Vorlage liegt aber aus unserer Sicht darin, dass die Wahrscheinlichkeit von Reputationsschäden für unsere neutrale und demokratische Schweiz gegenüber heute massgeblich sinken würde.

Noch ein paar Worte zum Rückweisungsantrag: Die Minderheit Glättli spricht hier konkret die Bewilligungspflicht für erlaubte Tätigkeiten an; es gibt ja dann auch verbotene Tätigkeiten gemäss diesem Gesetz. Eine Bewilligungspflicht ist jedoch aus unserer Sicht nicht zielführend. Erstens verlangt das Montreux-Dokument nämlich nicht explizit eine Bewilligungspflicht. Die Staaten werden aufgefordert, ein Autorisierungssystem zu erwägen. Aus unserer Sicht ist dies durch das Meldeverfahren gegeben. Des Weiteren besteht bei einem Bewilligungsverfahren das Risiko, dass am Ende von einem "amtlich bewilligten Sicherheitsunternehmen" oder einer "amtlich bewilligten Dienstleistung" gesprochen wird. Das sollten wir verhindern. Ausserdem würde ein Bewilligungsverfahren zu einem grösseren bürokratischen Aufwand führen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit Glättli abzulehnen.