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preparatory:AB 143969

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-13

Wortprotokoll

Bei den Artikeln 9 und 10 unterstützt die CVP-Fraktion grossmehrheitlich auf der ganzen Linie die Positionen der Mehrheit der Kommission. Es geht um die formellen Voraussetzungen für die Einbürgerung. Mit der Einführung der Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für den Beginn eines Einbürgerungsverfahrens entsteht ein neues Paradigma. Die Reform wird vom Bundesrat vorgeschlagen und bestätigt den Willen, dass nur gutintegrierte Personen den Schweizer Pass beantragen können. Es braucht einen Leistungsnachweis, um das Verfahren einzuleiten. Unserer Meinung nach muss man diese Änderung nicht als reine Verschärfung betrachten. Niemand wird direkt aus dem System ausgeschlossen. Es wird mehr gefordert, [PAGE 239] und die Integration ist die Grundvoraussetzung zur Erreichung des schweizerischen Bürgerrechts.

Dieser Paradigmenwechsel und diese neue Grundvoraussetzung werden dann durch die Reduktion der Mindestaufenthaltsdauer komplettiert und konsolidiert. Die CVP-Fraktion unterstützt den Kompromiss der Kommissionsmehrheit. Zehn Jahre sind ein Kompromiss, der in diesem Rat eine Mehrheit finden kann. Die CVP-Fraktion unterstützt diesen Kompromiss grossmehrheitlich als gangbaren Mittelweg, der dieser Reform Rechnung trägt. Eine Minderheit der CVP-Fraktion inklusive der Mitglieder der EVP wird den Entwurf des Bundesrates mit acht Jahren unterstützen. Zentral ist für uns, dass die Aufenthaltsdauer reduziert wird. Die aktuelle Situation mit zwölf Jahren ist unhaltbar und verstösst gegen die Ziele dieser Gesetzesrevision.

Bei Artikel 9 Absatz 2 unterstützt die CVP-Fraktion grossmehrheitlich - im Gegensatz zu den Mitgliedern der EVP - die Kommissionsmehrheit, welche die doppelte Anrechnung der Aufenthaltsdauer zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr streichen will. Diese Norm ist seit über sechzig Jahren im Gesetz und stammt aus der Zeit, als Immigranten vor allem aus europäischen Ländern und Nachbarländern kamen. Die Kulturen waren sich sehr nah, und die Integration erfolgte sehr schnell. Heute hat sich die Lage sehr stark geändert. Die Immigranten stammen aus der ganzen Welt, und die kulturellen Unterschiede sind manchmal frappant. Jugendliche erleben manchmal zwei Welten: eine zu Hause - die Kultur der Eltern - und eine andere im täglichen Leben in der Schule. Vergessen wir nicht das Prinzip dieses Gesetzes: Die Einbürgerung ist kein Integrationsmittel.

Diese Norm ist also veraltet. Wir müssen uns engagieren, um diese Jugendlichen zu integrieren, nicht um sie schnell einzubürgern. Es geht nicht um Zeit, es geht um Integration. Zudem kann die Doppelbürgerschaft in diesem Alter zu Problemen führen. Es geht nicht nur um Gewalt, es geht um Probleme im täglichen Leben. Die Doppelbürgerschaft führt in diesem Alter zu Problemen. Wir tun diesen Jugendlichen nichts an, und wenn sie dauerhaft in der Schweiz bleiben, werden sie den Schweizer Pass nach den generellen Regeln bekommen.

Eine grosse Mehrheit der Fraktion unterstützt bei allen Artikeln dieses Blockes die Linie der Mehrheit der Kommission. Eine Minderheit setzt sich bei Artikel 9 Absatz 1 Litera b für acht Jahre und bei Artikel 9 Absatz 2 gegen die Streichung der Doppelanrechnung ein.