Lexipedia

preparatory:AB 144016

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-03-13

Wortprotokoll

Ich begründe Ihnen zwei Anträge von Minderheiten. Der eine betrifft Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a. Dort geht es um die Frage der Beachtung der Rechtsordnung. Ich beantrage Ihnen, dass man nicht die Formulierung "Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" wählt, sondern eben "Beachten der Rechtsordnung". Es geht darum, dass der Begriff "Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ein polizeilicher Begriff des Wohlverhaltens ist, der sehr viel Auslegungsspielraum zulässt und der nicht irgendein juristisches Urteil voraussetzt. Hingegen charakterisiert der Begriff "Beachten der Rechtsordnung" jene Praxis, die wir auch heute zu Recht haben, bei der wir sagen: Wenn jemand ein laufendes Verfahren hat und vor allem wenn jemand eine Verurteilung hat, die im Strafregister einsichtig ist, dann dürfen wir diese Person nicht einbürgern. Ich meine, es sei falsch, wenn man jetzt einen neuen Begriff wählt, auch wenn der Bundesrat damit argumentiert, dass der Begriff "Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" eingeführt worden sei, um eine Analogie zu schaffen mit dem Ausländergesetz, das ebenfalls diesen Begriff verwendet. Ich meine, dieser Begriff sei auch im Ausländergesetz falsch gewählt. Wir müssen möglichst objektivierbare Kriterien haben und nicht solche, die auf die Zufälligkeit einer bestimmten polizeilichen Beurteilung ohne irgendeine juristische Beurteilung abstellen.

Beim zweiten Minderheitsantrag geht es um Artikel 14 Absatz 1. Da geht es um den Gültigkeitsverlust der Einbürgerungsbewilligung. Zu Recht hat Herr Brand gesagt - man soll es auch sagen, wenn man mit dem politischen Gegner gleicher Meinung ist -, dass es stossend sei, wenn es in den Kantonen sehr lange Zeit braucht, bis diese Entscheide gefällt sind. Ich habe sogar eine gewisse Sympathie für den ersten Teil seines Antrages, der festhält, dass die Kantone den Entscheid ohne Verzug zu fällen haben. Immerhin muss das gewährleistet sein, was der Bundesrat sagt, nämlich dass es innerhalb eines Jahres geschehen muss.

Jetzt ist aber die Frage, was passiert, wenn der Kanton diese Ordnungsfrist nicht einhält. Dann wird nach dem bundesrätlichen Entwurf der Einzubürgernde bestraft und nicht etwa der Kanton, denn die Einbürgerungsbewilligung des Bundes würde dann gemäss bundesrätlichem Entwurf ihre Gültigkeit verlieren. Das ist absolut inkonsequent und falsch. Die Sanktion trifft im Prinzip nicht den, der das irgendwie, in einer bestimmten Art und Weise, beeinflussen könnte, sondern die einzubürgernde Person. Wenn schon, müsste eine Sanktion gefunden werden, die den Kanton trifft. Mir scheint, dass der Bundesrat das hier nicht konsequent zu Ende gedacht hat. Wenn man nämlich eine Ordnungsfrist hat, dann ist es Aufgabe des Kantons, diese einzuhalten. Es ist nicht der Antragsteller mit dem Verfall der Bundesbewilligung zu bestrafen, wenn der Kanton nicht vorwärtsmacht.

In dem Sinne bitte ich Sie, mit den Grünen zusammen meine beiden Minderheitsanträge zu unterstützen.