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preparatory:AB 144539

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2013-12-10

Wortprotokoll

Ich werde zuerst für meine Minderheit sprechen und nachher für die Fraktion.

Zuerst zur Minderheit: Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, bestehend aus Mitgliedern der BDP-, der CVP/EVP-, der grünen und der SP-Fraktion, bei Artikel 5 Absatz 5 dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Weshalb? Wir haben es gehört: 70 Prozent der Menschen mit Ausbildung und Abschluss im Tertiärbereich bilden sich weiter. Dasselbe tun nur 20 Prozent der Menschen ohne Abschluss im nachobligatorischen Bereich. Wir haben in Artikel 4 Buchstabe bbis dem Antrag der Mehrheit zugestimmt. In der Folge wäre es logisch, auch dem Antrag meiner Minderheit zu Artikel 5 Absatz 5 zuzustimmen. Laut einer Statistik ist der [PAGE 2103] Informationsbedarf gestiegen und die Nachfrage nach Beratungen weiterhin konstant. Die Qualität der kantonalen Anlaufstellen - sie existieren, es sind die bestehenden Berufsinformationszentren - ist bekannt. Der Grundsatz "lebenslanges Lernen" als Teil der Weiterbildung wird hier durch die Gewährung dieser Zugangsmöglichkeit eben auch gestärkt. Dass nun Bund und Kantone allen Menschen in Kantonen und Regionen den Zugang zu Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung niederschwellig und kostenlos zur Verfügung stellen sollen, ist eine gute Antwort, auch für die Chancengerechtigkeit, auch bezüglich Weiterbildung, auch bezüglich Armutsbekämpfung. Einige Kantone, das ist wahr, müssen mit der Annahme des Antrages meiner Minderheit ihr Angebot für Erwachsene wieder kostenlos machen. Das ist aber, so meinen wir, ein zumutbarer und auch wichtiger Beitrag.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.

Zur Haltung der Fraktion: Die BDP-Fraktion wird bei Artikel 5 Absatz 1 dem Antrag der Mehrheit zustimmen. Sie wird dies in erster Linie deshalb tun, weil klar ist, dass der einzelne Mensch die Verantwortung für seine Weiterbildung trägt. Dieser Grundsatz soll hier festgehalten werden.

Bei Artikel 5 Absatz 2 werden wir den Antrag der Mehrheit unterstützen. Die Formulierung mit dem Begriff "begünstigen" erscheint uns mehrheitlich richtig. Eine Minderheit unserer Fraktion wird den Antrag der Minderheit I, welche "begünstigen" durch "unterstützen" ersetzen will - Herr Jositsch hat es erklärt -, und jenen der Minderheit III unterstützen.

Bei Artikel 5 Absatz 4 meinen wir, dass die Formulierung des Bundesrates ausreichend ist, und es braucht weder eine Einschränkung, wie es die Minderheit I (Herzog) vorschlägt, noch eine Ausweitung, wie es die Minderheit II (Trede) vorschlägt.

Bei Artikel 5 Absatz 5 soll - das habe ich schon erwähnt - der Zugang zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung, oder zu den Berufsinformationszentren, verankert werden. Wir haben das bereits unter Artikel 4 getan. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit und zur richtigen Wahl des Weiterbildungsweges.

Bei Artikel 8 werden wir beim Titel die Minderheit Schilliger unterstützen, weil sie die Formulierung gemäss Bundesrat beantragt, also zurück zur Formulierung des Entwurfes geht. Wir können nicht nachvollziehen, wie der Bundesrat die nachhaltige Entwicklung verbessern soll. Dem Streichungsantrag der Minderheit Herzog werden wir nicht folgen, denn wir möchten, dass die Weiterbildung geregelt unterstützt wird. Bei Buchstabe a0 werden wir die Minderheit Schilliger unterstützen, weil es doch eine relativ schwierige Aufgabe sein kann, die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lebenslang zu erhalten.

Bei Buchstabe d wird der Einzelantrag Quadranti teilweise unterstützt. Bei diesem Einzelantrag geht es darum, dass die Chancengerechtigkeit auch hier wiederaufgenommen wird. Wir haben ja die Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit gering qualifizierter Personen unter den Zielen aufgenommen; wenn die Chancengerechtigkeit unter den Zielen aufgenommen ist, braucht sie aber hier auch wieder eine Einbettung, weil wir sonst ein wichtiges Element verlieren. Das Anliegen wäre so deutlich sinnvoller formuliert, als es bei Buchstabe a0 passiert ist.

Bei Buchstabe e werden wir ebenfalls die Minderheit Schilliger unterstützen. Bezüglich des Einfügens der Buchstaben f und g werden wir teilweise die Minderheiten unterstützen. Wir haben es gesagt: Die Elternbildung und die Erleichterung des Wiedereinstiegs ins Berufsleben sind wichtig.

Bei Artikel 9 erachten wir die Aussagen zum Wettbewerb, dass also die staatliche Durchführung, Förderung oder Unterstützung von Weiterbildung den Wettbewerb nicht beeinträchtigen darf, als richtig. Der Weiterbildungsmarkt funktioniert weitgehend durch private Anbieter. Der Staat soll nicht in den Wettbewerb eingreifen. Wir unterstützen deshalb die Mehrheit.