preparatory:AB 14549
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26
Wortprotokoll
Zuerst eine technische Vorbemerkung: Wenn Sie in Ihrer Fahne auf verschiedenen Seiten unterschiedliche Zahlen finden, dann hat das damit zu tun, dass wir auch noch zwei verschiedene Besteuerungsarten haben, nämlich die Pränumerando- und die Postnumerandobesteuerung. Ich mache diese Vorbemerkung nur, damit Sie nicht allzu verwirrt darüber sind, dass Sie da zweierlei Zahlen haben. Ich werde mich auf jene Zahlen beziehen, die zum System der Postnumerandobesteuerung gehören, weil dieses System bei uns wegen des Steuerharmonisierungsgesetzes zukünftig in allen Kantonen eingeführt wird.
Wir wollen mit dieser Vorlage Familien mit Kindern entlasten. Ebenso wollen wir aber Alleinstehende entlasten, denn gemäss Armutsstudien sind sehr oft auch Alleinstehende von Armut betroffen. Das Ziel soll sein, dass diese Gruppen - Familien mit Kindern mit unteren und mittleren Einkommen sowie Singles, denen es nicht so gut geht - mehr Geld im Portemonnaie behalten können. Ich habe bereits gestern gesagt, dass die direkte Bundessteuer kein geeignetes Mittel dazu ist, wenn man nicht neue, innovative Ideen aufnimmt. Steuern sind ein Teil der Sozialpolitik, Frau Kommissionssprecherin, und mit einem gerechten System verkleinert man auch die sozialen Probleme. Der Antrag der Minderheit Fässler enthält nun ein neues Konzept.
Das Konzept besteht darin, dass wir Abzüge nicht am steuerbaren Einkommen, sondern am Steuerbetrag vornehmen. Dies bewirkt, dass man für Leute mit kleineren und vor allem auch mit mittleren Einkommen selbst bei der direkten Bundessteuer etwas ausrichten kann. Dieses Konzept ist natürlich nichts revolutionär Neues; der Kanton Basel-Landschaft hat es bereits gekannt, und der Kanton Genf hat es eingeführt. In den USA ist es auch üblich. Je nach Einkommen betragen die Abzüge pro Kind dort 500 bis 1000 Dollar. Es werden sogar Rückvergütungen vorgenommen. Wir haben nun die Zahlen so angelegt, dass der Ausfall eben auch bei 1,3 Milliarden Franken liegt. Wir haben gesagt: In diesem Rahmen können wir mitmachen. Das bedeutet nun, dass wir Ihnen nach meinem Konzept vorschlagen, 1000 Franken pro Kind und 600 Franken für Alleinstehende vom Steuerbetrag abzuziehen. Die Begründung: Ein Kind von vermögenden Eltern kostet nicht mehr als ein Kind von weniger vermögenden Eltern.
Macht man Abzüge am steuerbaren Einkommen, so ist die Wirkung wegen der Progression je nach Einkommen natürlich eine ganz andere. Die Wirkung ist um ein Vielfaches grösser, wenn man den von der Kommission beantragten Abzug auf Einkommen von einer Höhe von 200 000 Franken macht, als wenn man dies bei einem Einkommen von 50 000, 70 000 oder 150 000 Franken macht. Deshalb möchten wir in Franken gleiche Abzüge. Das heisst, es bleibt für alle Betroffenen gleich viel mehr im Portemonnaie.
Wir haben uns auch erhofft, dass die Kantone dieses Modell aufnehmen werden. Das ist möglich, wie Ihnen Herr Bundesrat Villiger bestätigt hat. Wir werden selbstverständlich in den Kantonen dafür sorgen, dass dort Schritte in diese Richtung unternommen werden. Wir brauchen also keine Änderung im Steuerharmonisierungsgesetz. In den Kantonen schenkt dann dieses System ein, denn Gemeinde- und Kantonssteuern bezahlen ja wirklich fast alle. Wenn Sie dort beim Steuerbetrag Abzüge machen können, dann haben praktisch alle etwas davon.
Ein Wort noch zu den Ausführungen der Kommissionssprecherin bezüglich der Frage, ob wir sogar Steuergutschriften haben wollen. Wir haben die Frage in der WAK ausführlich diskutiert und entsprechende Berechnungen machen lassen. Es ist uns aber sogar gesagt worden, dass niemand auf unsere Idee des Steuerabzugs am Steuerbetrag auch nur einschwenken will, geschweige denn, dass es Rückvergütungen in Form von Gutschriften geben soll. Der Vernunft gehorchend haben wir keine Abstimmung provoziert. Jetzt so zu tun, als hätten wir dieses Modell eigentlich gar nicht richtig eingebracht, geht natürlich nicht. Aber es macht ja keinen Sinn, eine Idee durch eine Abstimmung endgültig beerdigen zu lassen, wenn schon das Minimum, nämlich die Abzüge ohne Rückzahlung, keine Gnade gefunden hat.
Gute Ideen brauchen länger. Wenn Sie heute meinem Minderheitsantrag zustimmen, dann werden wir bei nächster Gelegenheit den weiteren Schritt machen können, nämlich auch noch Gutschriften für jene zu verlangen, die heute eben keine direkte Bundessteuer bezahlen müssen.