preparatory:AB 146122
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-11
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen an dieser Stelle, ein Register für verurteilte Gewalt- und Sexualstraftäter zu schaffen. Der Nationalrat hat schon zweimal Ja gesagt zu Vorstössen von mir mit einem ähnlichen Inhalt, nämlich zur Motion 08.3033, "Schaffung eines nationalen Registers für vorbestrafte Pädophile", und zur parlamentarischen Initiative 09.423, "Register für Pädophile, Sexual- und schwere Gewaltstraftäter". Leider lehnte der Ständerat dann beide Vorstösse ab.
Ich erlaube mir an dieser Stelle, dieses Anliegen nochmals einzubringen, und zwar darum, weil es mir unerlässlich scheint, ein separates Register mit Gewalt- und Sexualstraftätern zu führen, wenn wir dieses Tätigkeits-, Rayon- und Kontaktverbot einführen bzw. erweitern wollen. Wichtig ist, dass diese Taten nie mehr aus dem Strafregister gelöscht werden, wie es in Artikel 369 Absatz 4quater gefordert wird. Gerade bei Sexualdelikten an Kindern ist es wichtig, dass diese Daten bestehen bleiben. Bei Pädophilen handelt es sich oftmals um Wiederholungstäter. Deshalb schlagen wir Ihnen auch in Artikel 369 Absatz 1bis vor, die Sexualdelikte nicht mehr zu löschen. Diesen Antrag stellten wir in der Kommission, als die Sexualdelikte noch Bestandteil dieser Vorlage waren, damit die Volksinitiative "Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen" richtig umgesetzt werden kann. Es ist daher wichtig, dass für die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auch früher verübte Taten sichtbar bleiben. Heute werden diese alle nach einer gewissen Frist gelöscht.
Derzeit diskutieren die Schulen und die Heime über eine Erweiterung ihrer schwarzen Listen, aber auch Vereine oder die katholische Kirche diskutieren über die Einführung eines solchen Registers. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn, verschiedene Register zu führen; es ist vielmehr eine Datenbank zu schaffen, in welcher alle Informationen zu den verurteilten Tätern gespeichert sind und auch gespeichert bleiben.
Der Zugang zum Strafregister Vostra und zur Fahndungsdatenbank Viclas reicht nicht aus, auch wenn das der Bundesrat immer wieder betont. Wir brauchen ein Tool, in dem alle nötigen Angaben gespeichert sind. Vostra enthält zum Beispiel keine Angaben über den Wohn- oder den Arbeitsort eines Täters; es enthält keine aktuellen Fotoaufnahmen oder Informationen über Hafturlaube oder Haftentlassungen. Gerade im Falle eines Kontakt- oder Rayonverbots wäre dies aber hilfreich. Mit dieser Vorlage soll ja sowieso ein Sonderauszug geschaffen werden, deshalb macht es Sinn, über die Einführung eines solchen Registers auch heute nachzudenken. Heute ist es leider immer noch so, dass die Polizei zum Beispiel nicht informiert wird, wenn ein Täter Hafturlaub erhält oder aus dem Gefängnis entlassen wird.
Ich bin überzeugt, all diese Informationen zu einem Täter in einem solchen Register können Wiederholungstaten verhindern, weil ein solches Register gegenüber potenziellen Wiederholungstätern abschreckend wirkt und weil es der Polizei eine schnelle Reaktion und die Auffindung allfälliger Tatverdächtiger ermöglicht.
Die Minderheit ist der Meinung, dass erst ein solches Register die korrekte Umsetzung von Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverboten ermöglicht. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.