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preparatory:AB 147130

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-16

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion spricht sich sowohl gegen den Antrag der Kommissionsmehreit als auch gegen den Antrag der Minderheit I (Prelicz-Huber) aus und beantragt mit der Minderheit II (Triponez) den Verzicht auf eine Regelung.

Es gibt dafür politische Gründe. Vorschriften dieser Art sind für die Betriebe neue Auflagen, die es zwingend zu erfüllen gilt; es sind daher wirtschaftspolitisch grundsätzlich verfehlte Massnahmen. Dazu muss man immer auch berücksichtigen, dass Sie damit die moralische Pflicht der Betriebe, die weniger Angestellte beschäftigen als die hier vorgesehene Mindestzahl, beseitigen. Das heisst, Betriebe mit weniger als 250 Angestellten oder, gemäss Minderheit I, mit weniger als 100 Angestellten sind dann eigentlich befreit, sie müssen nichts mehr tun; das wäre der Aufruf, und das wäre doch absurd und verfehlt.

Der SP-Fraktion möchte ich noch sagen, dass in den vergangenen Jahren ausgerechnet die Betriebe, auf die sie am meisten Einfluss hat, nämlich die Bundesbetriebe, also die Bundesverwaltung und die SBB, die höchste Invalidisierungsrate aller Betriebe in unserem Land gehabt haben. Und dazu sage ich Ihnen: Sorgen Sie doch zuerst einmal in Ihren Reihen für Ordnung, bevor Sie von anderen Betrieben eine Quote dieser Art fordern. Es ist leider so, dass die Bundesverwaltung und die SBB diejenigen sind, die am meisten Leute invalidisiert und in die IV abgeschoben haben. Schon in diesen Betrieben gab es eine Fehlentwicklung. Wenn wenigstens dort einmal Ordnung herrschen würde, hätten wir schon eine Verbesserung.

Die Quotenregelung widerspricht auch dem in der 5. Revision angestrebten Verbleib der Betroffenen und Gefährdeten am Arbeitsplatz. Da besteht ein Widerspruch, denn mit einer solchen Quotenregelung wird jeder Betrieb geprellt, der heute seine Angestellten trotz Defiziten im Betrieb zu halten versucht. Nachdem jahrelang eher die Rente und weniger die Bemühungen um Arbeitsplätze im Vordergrund standen, ist mit der 5. IV-Revision ein klarer Kurswechsel vollzogen worden. Mit dieser 6. IV-Revision versucht man nun, die Eingliederung nochmals zu stärken und auf die Freiwilligkeit zu pochen.

Es ist halt so: Die Organisation IV ist die Stütze der Betroffenen für die Vermittlung und die Verbesserung ihrer Situation. Die Betriebe können zu Lösungen Hand bieten, wenn die Bedingungen stimmen. Aber man kann nicht davon ausgehen, dass die Betriebe von vornherein Leute suchen, die Defizite am Arbeitsplatz aufweisen; das ist ja völlig normal. Das Ziel der 5. wie auch der 6. IV-Revision ist es, die Betriebe zu sensibilisieren, damit sie freiwillig vermehrt solche Leute einstellen und Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Die Art aber, wie man die Betriebe mit den vorliegenden Anträgen dazu zwingen will, ist meines Erachtens falsch; auch der Zeitpunkt ist völlig verfehlt.

Wenn bis in vier, fünf Jahren möglicherweise die positive Stimmung, die nun mit der 5. und 6. IV-Revision geschaffen wird, von den Betrieben nicht aufgenommen wird, dann muss man - so meine ich - nochmals über die Bücher gehen. Man muss dazu auch Bereitschaft zeigen, wenn sich die Eingliederungsbemühungen nicht als so erfolgreich erweisen, wie wir uns das erhoffen. Man muss dann auch den Mut haben, sich wiederum mit der Frage der verbesserten Eingliederung zu befassen. Im heutigen Zeitpunkt widersprechen solche Regelungen aber diesen Bemühungen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Regelungen abzulehnen.