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preparatory:AB 149746

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-05

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier bei den Integrationskriterien, die erfüllt sein müssen, damit jemand eingebürgert werden kann. Wenn Sie die Fahne aufmerksam lesen, sehen Sie, wie hier die Kommission um Formulierungen gerungen hat. Es kommt einem vielleicht etwas kleinlich vor, wenn man das liest oder hört. Aber ich bin davon überzeugt, dass es für diejenigen, die sich einbürgern lassen wollen, von grosser Bedeutung ist.

In Bezug auf das Kriterium der Sprache sind wir ursprünglich gestartet bei der Formulierung des Bundesrates, welcher der Meinung war, dass man als Voraussetzung für die Einbürgerung über die Fähigkeit verfügen müsse, sich in einer Landessprache zu verständigen. Ich verzichte darauf, die ganze Entwicklung der Formulierung jetzt von der Fahne abzulesen. Heute haben wir die Wahl zwischen dem Anspruch, dass man sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen können muss - das ist die Version des Ständerates - oder dass man sich in Wort und Schrift gut verständigen können muss. Der Unterschied liegt also beim Wort "gut". Für Sie und für mich mag dieser Unterschied graduell sein. Ich kann Ihnen aber sagen, dass das für Personen, die keine unserer Landessprachen als Muttersprache haben, etwas ist, was ihnen Sorge macht: Sie befürchten, dass die sprachlichen Anforderungen zu hoch und für sie unerfüllbar sein werden.

Aus unserer Sicht ist der Ständerat dem Nationalrat schon weit entgegengekommen, wenn er sich der Formulierung anschliesst, dass man sich im Alltag in Wort und Schrift verständigen können muss. Das ist ganz bestimmt eine höhere Hürde, als wenn die Schriftlichkeit keine Voraussetzung ist bzw. nicht explizit genannt wird. Froh sind wir auf jeden Fall, dass bei Absatz 2 ein gewisser Spielraum eingeräumt wird, indem man der besonderen Situation von Menschen Rechnung tragen kann, die aufgrund dieser Situation die Integrationskriterien nicht erfüllen können. Speziell genannt werden Menschen mit Behinderungen oder Krankheiten oder auch andere gewichtige Umstände; damit sind zum Beispiel Bildungsdefizite gemeint. Wenn aus diesen Gründen die Integrationskriterien nicht erfüllt werden können, kann dem Rechnung getragen werden.

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, in diesem Punkt dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Rutz Gregor abzulehnen.

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