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preparatory:AB 150175

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-18

Wortprotokoll

Die eingereichte Initiative "für eine öffentliche Krankenkasse" verlangt, dass die obligatorische Krankenversicherung nicht mehr wie heute von verschiedenen, in einem regulierten Wettbewerb stehenden Krankenversicherern, sondern von einer einzigen staatlichen Krankenversicherung abgewickelt wird. Es wird der Bevölkerung das Heil suggeriert, dass mit einem derartigen Systemwechsel eine Vereinfachung und tiefere Krankenkassenprämien erreicht werden können. Dabei ist festzuhalten - ich habe das heute schon einmal gemacht -, dass im Gesundheitswesen 95 Prozent der Kosten für den Konsum von Leistungen und lediglich 5 Prozent für die Verwaltung der Kassen anfallen.

Die anvisierte Staatsorganisation im Gesundheitswesen lehne ich ab. Als Kopräsident des Forums Gesundheit Schweiz - damit sind meine Interessen auch hier offengelegt - widerstrebt mir ein derartiger Eingriff in ein freiheitliches System, das vom regulierten Wettbewerb und von der freien Wahl des Krankenversicherers durch die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes bestimmt wird. Eine derartige Einschränkung und Bevormundung entspricht nicht unserem freiheitlichen Staatswesen. Sie ist geprägt von staatlichem Dirigismus und eliminiert den Druck auf die Erbringung einer qualitativ hochstehenden und effizienten Gesundheitsversorgung. Das Ziel einer grösstmöglichen Wirtschaftlichkeit kann mit einem staatlichen Monopol ohne strukturelle Anreize und wettbewerbliche Elemente kaum oder gar nicht erreicht werden.

Wenn man nun schon aus ganz grundsätzlichen Überlegungen und Überzeugungen eine staatliche Einheitskasse ablehnt, macht es auch keinen Sinn, einer solchen Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Es geht dabei um eine ganz grundsätzliche Haltung. Eine Klärung vor weiteren gesundheitspolitischen Massnahmen ist für mich deshalb von zentraler und dringender Notwendigkeit.

Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Entwurf für einen Gegenvorschlag, der durch den Bundesrat erst nach der Einreichung der Motion beschlossen wurde, bringt weder die Lösung der anstehenden Probleme im Gesundheitswesen, noch vermag er in wesentlichen Teilen die Kosten einzudämmen. Ein wichtiger Bestandteil des Entwurfes, die Verfeinerung des Risikoausgleichs und damit die Elimination der Jagd nach guten Risiken, ist bereits durch in beiden Kommissionen verabschiedete parlamentarische Vorstösse eingeleitet worden. Die komplette administrative Trennung von Grund- und Zusatzversicherung verteuert die Administrationskosten zulasten der Versicherten und ist gemäss Umfragen bei den Versicherten nicht gewünscht. Der anvisierte Hochrisikopool respektive die Rückversicherung führt zu einem Kostenausgleich, der schlussendlich zu einer Schmälerung des Kostenbewusstseins führen wird. Wer hätte denn noch ein Interesse daran, auf Effizienz, Wirkung und Wirtschaftlichkeit zu achten, wenn die hohen Kosten, die insbesondere bei Chronischkranken und mehrfach Morbiden entstehen, einfach automatisch durch diese Rückversicherung ausgeglichen würden?

Das ist für mich definitiv kein zu beschreitender Weg mit Blick auf ein wirksames und kostengünstiges Gesundheitswesen. Die Folgen sind voraussehbar. Das Volumen an Leistungskosten wird ungebremst steigen und damit auch in überdurchschnittlichem Masse die entsprechenden Prämien. Die Prämienspirale würde meines Erachtens massiv beschleunigt.

Der Nationalrat wird am 20. März gleichlautende Vorstösse behandeln. Es ist anzunehmen, dass auch diese Vorstösse angenommen werden. Die Position der bürgerlichen Politik war schon lange bekannt und dem Bundesrat auch anlässlich der Von-Wattenwyl-Gespräche klar dargelegt worden. Es ist für mich deshalb unverständlich, warum der Bundesrat danach und in Kenntnis dieser Haltung noch einen indirekten Gegenvorschlag beschlossen und nicht davon Abstand genommen hat.

Der nun mit dieser Motion eingeschlagene Weg ist deshalb konsequent. Ich bitte Sie deshalb, diese Motion Schwaller anzunehmen, den Einzelantrag Egerszegi abzulehnen und damit für einen ersten Schritt hin zu einem beschleunigten Verfahren zu sorgen.

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