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preparatory:AB 150413

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2014-03-12

Wortprotokoll

Wir diskutieren heute über eine Thematik, bei welcher der Handlungsbedarf wahrscheinlich ebenso offensichtlich wie unbestritten ist. Allerdings müssen wir eingestehen, dass in Bezug auf die richtigen Massnahmen eine gewisse Ratlosigkeit vorhanden ist und die unwiderstehlich guten Ideen zurzeit noch fehlen.

Mit der Revision des Personenbeförderungsgesetzes hat der Bundesrat einen Vorschlag gemacht, wie die Sicherheit bei Fantransporten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen verbessert werden könnte. Die Mehrheit der Kommission konnte aber nicht von der Wirksamkeit dieser Massnahmen überzeugt werden.

Nicht auf dieses Geschäft einzutreten, wie dies die Kommission mehrheitlich vorschlägt, würde heissen, vorerst nichts zu tun. Das wäre immer noch ehrlicher, als etwas zu tun, das nichts nützt. Ein Nichteintreten dürfte keinesfalls mit einem Ignorieren des Problems gleichgesetzt werden.

Mit dem inzwischen eingereichten Rückweisungsantrag von Kollege Hurter Thomas bietet sich nun aber aus unserer Sicht ein besserer Weg, um den bisher geleisteten Arbeiten dennoch adäquat Rechnung zu tragen. Die BDP-Fraktion wird deshalb diesen Rückweisungsantrag unterstützen.

Bereits die Diskussionen in der Kommission haben gezeigt, dass beispielsweise mit dem Pilotprojekt zwischen den SBB und den Berner Young Boys durchaus Ansätze gefunden worden sind, die mustergültig für weitere Lösungen sein könnten. Solche Ansätze sind verfolgenswert und vielversprechender als die heutige Vorlage. Ebenso ist das Hooligan-Konkordat ein noch junger Ansatz, von dem wir uns wirksame Fortschritte erhoffen. Eine Verzettelung dieser Ansätze ist hier deshalb nicht unbedingt hilfreich, zumal sich die Landschaft mit vielen und heterogenen Anspruchsgruppen schon kompliziert genug präsentiert.

Die Unterstützung des Rückweisungsantrages ist keineswegs ein Signal, dass wir Gewalt rund um Sportveranstaltungen tolerieren. Sowohl die Vereine wie auch die Fangruppierungen sind in die Verantwortung zu nehmen. Es wurde aber in den Diskussionen rund um das Personenbeförderungsgesetz leider klar, dass insbesondere in Bezug auf die konkrete Umsetzung in der Praxis absehbar ist, dass dieses Gesetz bei allem guten Willen im Vollzug scheitern würde. Irgendjemand müsste diese Vorschriften durchsetzen und, in diesem Fall im wahrsten Sinne des Wortes, den Kopf hinhalten - und dies im Wissen, dass Delinquenten dann teilweise mit fast lächerlichen Strafen davonkommen!

Es wäre deshalb falsch, hier ein Gesetz zu verabschieden, von dem wir wissen, dass es kaum vollzogen werden kann, nur damit wir als Politiker sagen könnten, wir hätten etwas unternommen. Konzentrieren wir uns deshalb auf diejenigen Ansätze, von denen wir mit mehr Überzeugung glauben, dass sie tatsächlich etwas verändern werden.

Genau in diese Richtung geht der Rückweisungsantrag Hurter Thomas - stimmen wir ihm zu! Darum, und nur darum, müssen wir zuerst auf die Vorlage eintreten.