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preparatory:AB 152626

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie um Unterstützung der Minderheit Gilli zu Artikel 51 Buchstabe f. Es geht da um einen Zusatz, den der Ständerat hinzugefügt hat und der nicht in der bundesrätlichen Botschaft war, nämlich die Qualität der Ausbildung unter dem Kapitel "Bemessungsgrundsätze"; der Ständerat will die Qualität der Ausbildung als zusätzliches Finanzierungskriterium aufnehmen.

Mein Minderheitsantrag ist natürlich kein Votum gegen Qualität im Hochschulbereich. Qualität ist uns ein zentrales Anliegen. Wir sind der Meinung, dass der Hochschulbereich über die Qualität gesteuert werden muss. Das Kriterium der Qualität ist aber anderweitig in dieser Vorlage enthalten. Qualität ist unter anderem ein Akkreditierungskriterium, und dort ist sie auch am richtigen Ort.

Es gäbe grosse Umsetzungsprobleme, wenn man die Qualitätskriterien direkt an die Finanzierung koppeln wollte. Es gibt auch Qualitätskriterien, die nicht nur harte Fakten, sondern eben auch Softparameter sind. Wir sind folgender Meinung: Wenn die Qualität an einer Hochschule ungenügend ist bzw. sich verschlechtert, soll das ein zentrales Thema für die Frage der Akkreditierung und nicht für die Frage der Finanzierung sein. Das eine ist nicht unabhängig vom anderen. Ist eine Akkreditierung wegen abnehmender oder schlechter Qualität gefährdet, betrifft das dann auch die Finanzierungskriterien, die in den Bemessungsgrundsätzen bereits eingebunden sind: über die Anzahl Studierende, über die Studienabschlüsse, über die Betreuungsverhältnisse usw.

Verzichten Sie auf den ständerätlichen Zusatz, kehren Sie zur bundesrätlichen Version zurück, unterstützen Sie unsere Minderheit!

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