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preparatory:AB 15518

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-09-18

Wortprotokoll

Wie schon in seiner Botschaft von 1996 beantragt der Bundesrat, dass die Möglichkeit einer paketweisen Abstimmung über den Staatsvertrag und den Umsetzungserlass eingeführt wird. Dies entspricht unseres Erachtens einem klaren Bedürfnis der Praxis. Bei Staatsverträgen, die der Schweiz keinen Spielraum belassen - denken Sie z. B. an die Einführung der 40-Tonnen-Limite -, macht ein separates Referendum über den Umsetzungserlass keinen Sinn.

Bei einem Staatsvertrag, der dem nationalen Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum einräumt, dient ein Paket bestehend aus Staatsvertrag und Umsetzungserlass der Transparenz. Die Stimmberechtigten kaufen also nicht die Katze im Sack, sondern sie wissen, wie der Staatsvertrag landesrechtlich umgesetzt werden soll, welche flankierenden Massnahmen ergriffen werden.

Eine gleichzeitige Abstimmung über Staatsvertrag und Umsetzungserlass dient zudem auch der Glaubwürdigkeit der schweizerischen Aussenpolitik, denn so ist sichergestellt, dass der Staatsvertrag nicht hinterher durch ein Referendum gegen den Umsetzungserlass infrage gestellt wird.

Ich möchte auch betonen, dass der Antrag des Bundesrates der Bundesversammlung lediglich die Möglichkeit gibt. Nur die Bundesversammlung könnte eine paketweise Abstimmung beschliessen. Sie behalten also das Heft selber in der Hand; deshalb müssen Sie auch hier keine Manipulationen vonseiten des Bundesrates befürchten. Wir legen deshalb Wert darauf, dass die Möglichkeit einer paketweisen Abstimmung geschaffen wird.

Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

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