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preparatory:AB 155448

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-03-18

Wortprotokoll

Ich werde die Beratung des Geschäftes in der Kommission in drei Teilen erläutern. Als Erstes komme ich auf die Initiative zu sprechen, als Zweites spreche ich zum Eintreten auf den indirekten Gegenentwurf, als Drittes zur Kommissionsmotion 14.3006.

Die Stipendien-Initiative wurde am 20. Januar 2012 mit 117 079 gültigen Unterschriften eingereicht. Am 26. Juni 2013 hat der Bundesrat die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes als indirekten Gegenentwurf zur Stipendien-Initiative an das Parlament überwiesen und gleichzeitig empfohlen, die Initiative abzulehnen. Die Behandlungsfrist der Initiative läuft im Juli 2014 ab; das Geschäft ist zur Verabschiedung in der Sommersession vorgesehen. Die Frist kann um ein Jahr verlängert werden, wenn unser Rat bis zur Sommersession 2014 einen direkten oder indirekten Gegenentwurf verabschiedet und beide Räte einer Fristverlängerung zustimmen.

Die Initiative verlangt zwecks Harmonisierung der Stipendienvergabe eine Verlagerung der Rechtskompetenz für den tertiären Bildungsbereich von den Kantonen auf den Bund und somit eine Änderung von Artikel 66 der Bundesverfassung. Erstens fordert die Initiative einen gleichen Zugang zu Stipendien, unabhängig vom Wohnkanton, und zwar in den Tertiärbereichen A und B. Zweitens fordert sie die materielle Harmonisierung des Stipendienwesens. Es sollen nicht nur die Vergabekriterien und die Bemessungsgrundlagen, sondern auch die Beitragshöhe harmonisiert werden. Drittens geht es um die subsidiäre Existenzsicherung durch Stipendien. Alle Studierenden und Lernenden, die sich ihr Studium nicht selber finanzieren können, sollen unabhängig von ihrem Wohnkanton die gleichen Chancen auf ein Stipendium haben. Allein die Fähigkeit soll entscheiden, ob ein Studium aufgenommen und erfolgreich abgeschlossen werden kann, nicht der Wohnkanton oder der sozioökonomische Hintergrund.

Ziel der Initiative ist es, dass statt lediglich 8 Prozent der 250 000 Studierenden zirka 20 Prozent durch die öffentliche Hand gefördert werden können. Die Umsetzung der Initiative würde Mehrkosten in der Grössenordnung von 450 bis 500 Millionen Franken auslösen.

Zu erwähnen ist, dass seit dem 1. März 2013 ein interkantonales Stipendienkonkordat in Kraft ist, dem bis heute vierzehn Kantone beigetreten sind und zwei kurz vor dem Beitritt stehen. Es ist also eine grosse Harmonisierungsdynamik sichtbar. Das Konkordat legt Grundsätze und Mindeststandards für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen fest. Der bundesweite Harmonisierungsprozess ist heute [PAGE 386] grundsätzlich unumstritten. Mit einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes sollen weitere Kantone zum Beitritt bewegt werden und die Harmonisierungsbestrebungen weiteren Schub erhalten. Dies soll durch den indirekten Gegenentwurf erreicht werden.

Ihre Kommission empfiehlt mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Hoheit aus finanziellen Überlegungen bei den Kantonen zu belassen. Das interkantonale Stipendienkonkordat ist in Kraft, die Kantone haben das Problem erkannt und sind deshalb von sich aus aktiv geworden. Die Initiative soll dem Volk zur Ablehnung empfohlen werden. Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, der Minderheit Reynard nicht zuzustimmen, welche die Initiative zur Annahme empfehlen will.

Zum Eintreten auf den indirekten Gegenentwurf liefere ich Ihnen eine Zusammenfassung der Behandlung in Ihrer Kommission: Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat sich für dieses Geschäft viel Zeit genommen. Im Oktober 2013 fanden Anhörungen statt. Nebst den Initianten, dem Verband der Schweizer Studierendenschaften, wurden die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, die Interkantonale Stipendienkonferenz, die Schweizerische Universitätskonferenz sowie Swissuniversities angehört. In der zweiten Sitzung wurde eine allgemeine Aussprache gehalten und die Gültigkeit der Initiative festgestellt. An dieser Sitzung wurde beschlossen, die Verhandlungen auszusetzen, da sich Ihre Kommission mit 16 zu 8 Stimmen entschied, eine Subkommission, bestehend aus elf Mitgliedern, einzusetzen. Nach dem Verzicht der SP und der SVP auf je einen Sitz nahmen auch die BDP und die GLP in der Subkommission Einsitz. Die Subkommission sollte unter der Leitung von Nationalrat Derder einen direkten wie auch einen indirekten Gegenvorschlag beraten. Die Subkommission führte noch weitere Anhörungen durch. Somit wurde dieses Geschäft an insgesamt drei Tagen in Ihrer Kommission diskutiert und an zwei Halbtagen in der Subkommission. Die Subkommission hat der Kommission keinen direkten Gegenentwurf vorgeschlagen. Die Kommission verzichtet ebenfalls auf einen direkten Gegenentwurf, will aber den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates in wesentlichen Punkten ergänzen und so die landesweite materielle Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge forcieren.

In der Eintretensdebatte wurde in Ihrer Kommission vor allem darüber diskutiert, ob der indirekte Gegenentwurf des Bundesrates nicht etwas gar schlank daherkomme oder ob durch die Anträge der Kommission die Vorlage nun zu überladen sei. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen, auf den indirekten Gegenentwurf, also die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes, einzutreten und den Antrag der Minderheit Müri abzulehnen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass dadurch der Weg für bessere Voraussetzungen bei Stipendien und Studiendarlehen für eine chancengerecht ausgestaltete Tertiärstufe frei wird und damit auch die Harmonisierungsbewegungen der Kantone im Stipendienwesen unterstützt werden. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die heutige Situation für die Studierenden tatsächlich nicht befriedigend ist.

Die Minderheit war in der Diskussion der Ansicht, dass die Vorlage zu stark aufgebläht worden sei, und möchte die Volksinitiative ohne Gegenentwurf zur Abstimmung kommen lassen, da in ihren Augen kein Handlungsbedarf besteht.

Abschliessend noch zur Kommissionsmotion 14.3006: Die Subkommission beantragte der Kommission, eine Kommissionsmotion einzureichen. Die Motion fordert eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Ausbildungsbeiträgen. Der Bund soll in der nächsten BFI-Botschaft zusätzliche Mittel einplanen und seinen Anteil erhöhen. Einerseits sollen damit die Kantone zum Beitritt zum interkantonalen Konkordat animiert werden, andererseits soll der Bund dafür sorgen, dass die Kantone ihre Beiträge nicht reduzieren. Der Kommissionsmotion wurde mit 17 zu 8 Stimmen zugestimmt. Die Motion wurde bewusst offen formuliert, dies deshalb, weil die zwei unterschiedlichen Standpunkte im Rahmen der BFI-Botschaft diskutiert werden sollen. Der eine Teil der Kommission möchte die Mittel der BFI-Botschaft zugunsten der Ausbildungsbeiträge erhöhen, der andere Teil der Kommission stimmte der Motion mit der Haltung zu, dass sie innerhalb des Zahlungsrahmens der BFI-Botschaft Platz finden solle.

Zu den einzelnen Anträgen werde ich in der Detailberatung sprechen.