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preparatory:AB 155682

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-18

Wortprotokoll

Eigentlich ist meine Minderheit eine Folge des Antrages der Minderheit IV (Nidegger), die das Hauptproblem betrifft; es geht um die Streichung der Artikel 305bis und 305ter. Meine Minderheit betrifft Folgeartikel, bei denen es um die Weiterleitungspflicht bei den Daten und um den Datenaustausch geht. Selbstverständlich können wir darüber getrennt abstimmen; das eine schliesst das andere nicht aus; das ist möglich. Aber wenn wir die Artikel 305bis und 305ter streichen, sollten wir konsequenterweise auch die Weiterleitungspflicht und den Datenaustausch streichen. Aber - das muss ich auch betonen - selbst wenn eine andere Minderheit oder der Bundesrat in der Abstimmung obsiegt, können wir trotzdem meiner Minderheit folgen und die Weiterleitungspflicht der Daten und den Datenaustausch streichen, wie das neu formuliert worden ist. Ich bitte Sie daher, unter allen Vorzeichen meine Minderheit zu unterstützen.

Aber wie gesagt, es geht uns vorwiegend um die Artikel 305bis und 305ter. Wir wollen keine Vermischung von kriminellem Geld aus kriminellen Handlungen einerseits und legalem Geld, das einmal hinterzogen worden ist oder im Begriff ist, hinterzogen zu werden, andererseits. Diese Vermischung, das haben wir auch in der Kommission gehört, ist nicht so einfach, wie es jetzt auf dem Tisch liegt. Es ist auch eines Rechtsstaates unwürdig, wenn wir zwei so ungleiche Dinge einander gleichsetzen. Ich könnte salopp sagen - selbstverständlich ist ein Vergleich sehr schwierig -: Es wäre etwa das Gleiche, wie wenn wir Mord und leichte Körperverletzung auf die gleiche Ebene stellen würden. "Das geht doch nicht!", würden wir alle sagen, da wären wir uns einig. Hier machen wir aber dasselbe bezüglich Steuerdaten und Steuerfakten mit der Vermischung mit Geld aus kriminellen Handlungen.

Wir möchten die Streichung der Artikel auch aus einem zweiten Grund: Wir möchten die Frage, was ein qualifiziertes Steuerdelikt ist, in der Revision des Steuerstrafrechts behandeln. Es kann doch nicht sein, dass wir jetzt etwas definieren oder eben unklar festhalten - es ist nicht so klar definiert, auch in der bundesrätlichen Lösung nicht, was das jetzt konkret heisst - und dann mit dem Steuerstrafrecht kommen, in dem zu sagen ist, was nach wie vor Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sind, was schwere Steuerdelikte und was allenfalls qualifizierte Steuerdelikte sind. Wir wollen klare Definitionen, wir wollen eine eindeutige Liste, was Steuerdelikte und vor allem qualifizierte Steuerdelikte sind. Hier ist es meiner Meinung nach - ich sage es nochmals - fehl am Platz, wenn wir kriminelles Geld aus kriminellen Handlungen mit legalem Geld vermischen.