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Schelbert Louis · Nationalrat · 2009-09-10

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-09-10

Wortprotokoll

In Artikel 11 Absatz 1 StHG geht es um die steuerrechtliche Stellung der Alleinerziehenden. Im geltenden Recht werden sie wie Zweielternfamilien behandelt, also gleichgestellt. Der Bundesrat will nun diese Bestimmung in Bezug auf die Alleinerziehenden streichen. Was in den Kantonen dann genau geschehen würde, ist nicht bekannt. Natürlich wären die Kantone auch in Zukunft gehalten, den Alleinerziehenden in der Einschätzung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gerecht zu werden. Es besteht dann aber die Gefahr, dass dies zu oberflächlich geschieht; ich komme darauf zurück. Damit sind wir Grünen nicht einverstanden und bitten Sie, mit uns die Mehrheit der Kommission und damit das geltende Recht zu unterstützen.

Das Bundesgericht hält diese Bestimmung für verfassungswidrig. Seine Begründung lässt allerdings vermuten, dass die Prüfung nicht allzu gründlich erfolgte. Für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit bräuchte es in unseren Augen aber vertiefte Abklärungen. Das Bundesgericht hat die Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Alleinerziehenden nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgenommen. Die Kosten, die Kinder mit sich bringen, werden nicht richtig gewürdigt, ebenso wenig die Belastung, die damit auf die Steuerpflichtigen zukommt. Diese Sachverhalte müssten detailliert angeschaut werden. Das hat das Bundesgericht nicht getan. Deswegen und aus sozialpolitischen Gründen soll die Bestimmung bestehen bleiben. Praktisch jede Studie über Armutsrisiken nennt die Alleinerziehenden als eine Risikogruppe. Es ist daher richtig, dass diese Bestimmung den Kantonen weiter vorgegeben wird.

Interessant ist, dass die gleiche Bestimmung im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer drinbleibt. Wäre sie verfassungswidrig, wäre sie dies auch hier. Der Bundesrat lässt sie aber drin und wird damit zu einem guten Verbündeten der Kommissionsmehrheit. Wenn mit der Verfassungswidrigkeit ein Eingriff in die Tarifhoheit der Kantone gemeint ist, sind wir damit inhaltlich nicht einverstanden.

Bei der Einführung dieser Bestimmung lag die gesamte Argumentation auf dem Tisch. Frau Spoerry, ihres Zeichens FDP-Mitglied, sagte damals im Nationalrat, es gehe nicht um eine Frage der Tarifhoheit, sondern es gehe um die Frage der Definition, was eine Familie sei. Dieser Argumentation schliessen wir Grünen uns an und bitten Sie, in diesem Sinne der Mehrheit zu folgen.

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