preparatory:AB 161518
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-16
Wortprotokoll
Da geht es wiederum um das gleiche Problem. Nach dem Einreichen der Sammelklagen in den Vereinigten Staaten hat der Bundesrat im Rahmen des Bundesgesetzes über die Archivierung eine Neubeurteilung der Akteneinsichtspraxis vorgenommen, weil dem öffentlichen Interesse an der Forschung neu konkrete private Interessen sowie die Gefahr von Schadenersatzforderungen an den Bund gegenüberstanden. Insbesondere bestand das Risiko, dass Schweizer Unternehmen wegen dem in der Schweiz im Vergleich zum Ausland leichteren Zugang zu Datenmaterial aus dem Kontext isoliert und in verzerrtem Ausmass belastet werden können. Die Neubeurteilung basiert somit auf objektiven Gründen und nicht auf Schuldeingeständnissen.
Hin und wieder müssen Sie halt in der Politik zwischen widersprüchlichen Interessen abwägen - das Gleiche kam ja schon bei Frau Hollenstein zum Ausdruck; Sie setzen die Interessenschwerpunkte anderswo als vielleicht andere - und Entscheide fällen. Der Bundesrat befand, dass hier nun dieses Interesse wenigstens für einige Zeit Oberhand haben muss.