preparatory:AB 164353
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-03-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sich stets gegen den Antrag der Minderheit ausgesprochen, weil mit diesem Gesetz einzig und allein die Betriebe des öffentlichen Verkehrs sicher ausgestaltet werden sollen. Deswegen ist in Artikel 2 Absatz 2 auch ganz klar gesagt worden, welche Kompetenzen die entsprechenden Organe haben, und deswegen ist auch aufgeführt, dass bei einem solchen Verdacht angehaltene Personen der Polizei zugeführt werden können. Es ist uns nicht ganz klar, wo und wie sie dann für diese 24 Stunden festgehalten werden könnten - in Zellen oder Ähnlichem, das ist alles etwas unklar. Wir möchten keine Vollpolizei, keine Bundespolizisten, sondern uns nur gerade auf das Erwähnte beschränken.
Herr Hämmerle hat auf eine andere Unklarheit in der Formulierung aufmerksam gemacht. Es steht dort: "bei Verletzung oder Verdacht auf Verletzung von Bundesgesetzen". Ich meine, es gibt so viele Bundesgesetze. Man könnte sich vorstellen: Wenn z. B. Mitglieder einer Kommission miteinander in einem Coupé sprechen, könnte das eine Verletzung des Amtsgeheimnisses sein, und ein Bahnpolizist könnte sie für 24 Stunden festnehmen - je nachdem. Es könnte furchtbare Rechtsunsicherheiten geben.
Deswegen: Bleiben Sie beim Entwurf des Bundesrates. Man weiss nie, wie das noch ausufert.
[PAGE 124]