Maurer Ueli · Bundesrat · 2014-06-04
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2014-06-04
Wortprotokoll
Es geht hier wie bereits gesagt um die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten. Aus dem neuen Titel ersehen Sie auch die Erweiterung dieses Gesetzes: Es heisst nämlich neu "Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen". Aus dem Titel geht somit auch die Ausdehnung des Anwendungsbereichs hervor.
Das jetzige Gesetz aus dem Jahr 1966 ist noch stark geprägt von den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges - Schutz von Kulturgütern - und stützt sich auf das Haager Protokoll von 1954. Inzwischen wissen wir - das hat man zwar schon vorher gewusst -, dass Kulturgüter nicht nur in Kriegsfällen in Gefahr sind, sondern die grössten Gefahren sind wahrscheinlich Brand, Überschwemmungen, [PAGE 424] Murgänge, Lawinen. Das sind alles Dinge, die Kulturgüter zerstören können.
Mit dieser Totalrevision möchten wir den Schutz auch ausdehnen. Sie ersehen auch aus der Terminologie, dass es bisher vor allem darum ging, Kulturgüter zu respektieren, das heisst, in Kriegsfällen nicht anzugreifen und zu schonen. Das ist ja leider nicht immer der Fall. Neu reden wir auch von sichern. Es geht also in Friedenszeiten darum, Kulturgüter durch entsprechend präventive Massnahmen zu sichern. Da gehören Inventare dazu, da gehören richtige Lagerorte dazu, beispielsweise sollen wichtige Kulturgüter nicht in Kellern gelagert werden, die überschwemmt werden können, sondern an anderen Orten. Es gehören Pläne für Feuerwehren, Einsatzübungen usw. dazu, damit man auch rechtzeitig eingreifen und Kulturgüter entsprechend schützen kann.
Das ist das Schwergewicht dieser Änderung. Sie bezieht sich jetzt auch auf das neue Haager Abkommen von 1999, das die Schweiz 2004 ratifiziert hat und das diese Erweiterung ebenfalls vorsieht. Wir schlagen Ihnen jetzt vor, das entsprechend umzusetzen.
Das Gesetz regelt die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Es gibt das Bundesinventar, hier ist der Bund zuständig, und es gibt die regionalen und kantonalen Inventare, hier sind die Kantone für den Schutz zuständig. Das Gesetz sieht vor allem vor, welche präventiven Massnahmen entsprechend getroffen werden sollen, wie die Personen, die damit zu tun haben, ausgebildet werden können. Es sieht, wie es Ihr Kommissionssprecher gesagt hat, einen Bergungsort, also einen geschützten Ort, vor, allenfalls auch für ausländische Kulturgüter, die gefährdet sind, um sie vorübergehend in der Schweiz schützen zu können. Im Rahmen unserer humanitären Tradition sind wir das erste Land, das dazu eine gesetzliche Grundlage bietet.
Man könnte zusammengefasst sagen, dass es mit der Totalrevision des Gesetzes und der Verordnung möglich sein wird, die heutigen und künftigen Herausforderungen und die aktuellen Bedürfnisse von Bund und Kantonen zu erfüllen. Ziel ist es - und das, denke ich, werden wir erreichen -, den Schutz der schweizerischen Kulturgüter für die Zukunft markant zu verbessern. Im Rahmen der Vernehmlassung wurden alle Neuerungen begrüsst und befürwortet. Die thematische Erweiterung auf Katastrophen und Notlagen wurde auch von den Kantonen und den Vernehmlassungspartnern als dringende Notwendigkeit bezeichnet. Zu Beginn stand die Befürchtung, der Bund könnte mit der thematischen Erweiterung in die Kulturhoheit der Kantone eingreifen. Im Rahmen der Vernehmlassung und der Gespräche konnten diese Bedenken ausgeräumt werden. Die verfassungsrechtliche Kulturhoheit der Kantone bleibt gewahrt.
In Bezug auf das Gesetz gibt es eine einzige Abänderung der bundesrätlichen Vorlage, eine Ergänzung des Nationalrates, der Ihre Kommission ebenfalls zugestimmt hat. Es geht bei Artikel 5 Absatz 4 darum, weitere spezifische Gefahren aufzuführen. Diese weiteren spezifischen Gefahren sind Gefahren, die wir auch im Bevölkerungsschutzgesetz darlegen. Wie wir das in der Kommission besprochen haben, werden wir diese weiteren spezifischen Gefahren dann in der Verordnung noch im Detail ausführen, damit das noch klarer wird. Im Übrigen werde auch ich mich zu den Details nicht mehr äussern. Sie sind unbestritten, sie wurden zusammen mit den Kantonen und auch im Nationalrat diskutiert.
Zusammengefasst denke ich, dass es eine sinnvolle Erweiterung ist, um Kulturgüter so zu sichern und so zu schützen, dass wir sie auch der nächsten Generation weitergeben können. Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.