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preparatory:AB 165980

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-10

Wortprotokoll

Zuerst danke ich der Kommission für Rechtsfragen für die intensive Beratung der komplexen Materie, sie ist von verschiedenen Kommissionsmitgliedern dargelegt worden. Persönlich komme ich zur Auffassung, dass es sich insgesamt um ein Gesetz handelt, das man heute verabschieden kann. Wenn ich jetzt noch Änderungsanträge mit zwei Stossrichtungen einreiche, tue ich das deshalb, weil es mir wichtig erscheint, dass die damit verbundene Thematik im Ratsplenum diskutiert wird. Es handelt sich also nicht um eine Kritik an der Arbeit der zuständigen Kommission.

Ich bin Vorstandsmitglied der Asut, des Schweizerischen Verbands der Telekommunikation, womit ich meine Interessen offenlege. Zum Hinweis von Frau Savary möchte ich einfach sagen: Ich stehe hinter dem Gesetz. Ich übe keine Kritik. Ich werde auch für Eintreten sein, ich bin aber schon der Meinung, dass die Möglichkeit bestehen muss, gewisse Punkte noch zu ändern. Mir ist es vor allem auch ein Anliegen, wie das gesagt worden ist, dass schwere Straftatbestände verfolgt werden können und dass die Justiz gleich lange Spiesse hat wie allfällige Rechtsbrecher. Es geht also um gleich lange Spiesse, um gleiche Mittel, und das scheint mir wichtig zu sein, dazu stehe ich.

Ich bin deshalb für Eintreten. Ich möchte mit meinen Anträgen vor allem zwei Themen noch ansprechen: Zum Ersten geht es, es ist heute von Herrn Schmid und Frau Fetz angesprochen worden, um eine wirkungsorientierte und effiziente Überwachung. Neue Überwachungsmassnahmen ziehen Investitionen in technische Einrichtungen sowie Betriebskosten nach sich. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass nur dann Investitionen zur Überwachung einzelner Dienstleistungen gemacht werden müssen, wenn diese Dienste auch eine massgebliche Bedeutung für die Aufklärung von strafbaren Handlungen haben. Es geht also um die Frage der Verhältnismässigkeit. Es soll verhindert werden, dass vorab Investitionen in Einrichtungen getätigt werden müssen, die dann nur höchst selten beziehungsweise nie genützt werden oder die keine Bedeutung haben für die Aufklärung von Straftaten. Dieses Prinzip soll aus meiner Sicht noch in den Artikeln 22, 26 und 27 verankert werden. Der Präsident der Kommission hat es angesprochen: Wir haben hier wahrscheinlich nicht so manches Thema zu besprechen; dies ist aus meiner Sicht aber ein zentrales Thema.

Ein zweites Thema betrifft die Kosten der Überwachung selber. Aus Sicht der Branche ist eine angemessene Entschädigung für die Investitionen und Betriebskosten, wie dies in Österreich oder England der Fall ist, erforderlich. Die Mehrheit der Kommission des Ständerates hat jegliche Entschädigung der betroffenen Unternehmen aus dem Bundesgesetz gestrichen. Wenn wir dies bis zum Schluss durchdenken, erkennen wir, dass dies letztlich einer Subventionierung der Straftäter durch die Endkunden, durch die Konsumentinnen und Konsumenten, gleichkommen würde, d. h., die Unternehmen finanzieren die Überwachung und übertragen diese Ausgaben dann auf die Kosten für die Netznutzung respektive auf ihre Tarife. Da muss ich Ihnen Folgendes sagen: Wir können ja nicht im Ernst eine Subventionierung der Straftäter durch die Kundinnen und Kunden befürworten. Daher fordere ich, dass mindestens die variablen Kosten der Branche gedeckt werden, d. h. die Kosten, die verursacht werden, wenn ein entsprechender Auftrag erteilt wird. Wie das in jedem anderen Bereich üblich ist, soll derjenige, der einen Auftrag erteilt, auch die Kosten tragen. Selbstverständlich kann man auch Offerten einholen, um sicher zu sein, dass die Kosten nicht in einem Missverhältnis zum Nutzen stehen.

Ich bin aus diesen Überlegungen für Eintreten. Ich bitte Sie aber, in der Detailberatung diesen zwei Punkten spezielle Beachtung zu schenken und dann den entsprechenden Anträgen zuzustimmen.