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preparatory:AB 16715

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-29

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für Mutter und Kind", die am 19. November 1999 mit 105 001 Unterschriften rechtsgültig eingereicht wurde, verlangt die Ergänzung der Bundesverfassung um einen Artikel, der einerseits das Leben des ungeborenen Kindes sicherstellen und andererseits die Grundlage für eine Gesetzgebung darstellen soll, mit der die erforderliche Hilfe an eine Mutter in Not gewährt werden kann. Bei Annahme der Initiative wären bis zum Inkrafttreten der Ausführungsgesetzgebung diejenigen Artikel des Strafgesetzbuches ausser Kraft zu setzen, die den straflosen Schwangerschaftsabbruch nach heute gültigem Recht ermöglichen. Wenn Sie die Initiative genauer unter die Lupe nehmen, erkennen Sie, dass sie noch hinter die heutige Regelung zurückgehen und de facto ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs in der Verfassung festschreiben will. Pointierter ausgedrückt: Die Initiative will den Gebärzwang der Schwangeren in der Verfassung statuieren. Ihre Kommission ist denn auch dezidiert gegen die Annahme der Initiative, und dies im Wesentlichen aus vier Gründen:

1. Der von den Initianten angewendete, überaus enge Gesundheitsbegriff erlaubt einzig dann einen Schwangerschaftsabbruch, wenn die werdende Mutter nicht mit anderen medizinischen Mitteln vor dem Tod gerettet werden kann. Auch ein Abbruch im Falle einer gesundheitlichen Schädigung des Embryos selber wäre nicht mehr möglich.

2. Der Abbruch soll selbst dann nicht straffrei sein, wenn eine Frau als Opfer einer Vergewaltigung schwanger wird. Diese Haltung der Initianten macht deutlich, dass sie die Frau nicht als mündigen, verantwortungsbewussten und eigenständigen Menschen in unserer Gesellschaft wahrnehmen. Vielmehr wollen sie eine Frau auch dann noch zum Austragen der Schwangerschaft zwingen, wenn sie vergewaltigt wurde. Die Freigabe des Kindes zur Adoption soll hier der werdenden Mutter den Weg weisen. Mit dieser Sicht degradieren die Initianten die Frau zum Objekt unserer Rechtsordnung. Sie sprechen ihr jegliches Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper ab - alles unter der Vorgabe "für Mutter und Kind". Gibt es unter den Initianten, so ist zu fragen, keine Frauen und Männer, die sich in die Situation einer vergewaltigten Frau hineinversetzen können, die, durch eine Straftat erniedrigt, nun auch noch von der Gesellschaft gezwungen werden soll, dieses Kind anzunehmen und auszutragen? Wo bleiben da die Interessen der Mutter?

Es ist aber auch kritisch zu hinterfragen, wo das Interesse des Kindes bleibt. Liegt es wirklich im Interesse des Kindes, welches zur Adoption freigegeben wurde, wenn es erfährt, dass es von der Mutter nicht akzeptiert wurde, weil der Vater ein Vergewaltiger, ein Verbrecher ist? Können sich die Initianten wirklich nicht in die seelische Situation von Mutter und Kind hineinversetzen?

3. Damit kommen wir zu einem weiteren Problem. Das Abtreibungsverbot der Initianten zwingt Frauen, die ungewollt schwanger werden und die sogar nach heutigem Recht die Möglichkeit eines Abbruchs hätten, zu Methoden und Handlungen, mit denen sie sich selber neuen Gefahren aussetzen. Neben dem Abtreibungstourismus ist nämlich auch zu befürchten, dass zu gefährlichen Methoden ohne ärztliche Hilfe gegriffen würde und werden müsste, welche die Gesundheit der Schwangeren gefährden würden. Wollen wir das zulassen?

4. Ihre Kommission ist zudem der Meinung, dass die Initiative mit vielen unklaren und unbestimmten Rechtsbegriffen arbeitet, welche die Umsetzung der Initiative erschweren würden. Was heisst "Mutter in Not"? Welche Art der Hilfe soll es sein?

Die Liste der Beispiele, die zeigen, warum diese Initiative nicht durchführbar ist, ist sehr lang. Zudem widerspricht die Initiative auch noch völkerrechtlichen Verpflichtungen, gemäss dem Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern z. B. dem Recht auf Bedenkfrist im Falle einer vorgesehenen Adoption.

Aus all diesen Überlegungen ist Ihre Kommission der Meinung, dass diese Initiative abzulehnen ist. Sie trägt letztlich fundamentalistische Züge und bedeutet zudem einen Rückschritt hinter den heute gelebten Konsens.

Zur Frage des Gegenvorschlages der Minderheit Studer Heiner werde ich später Stellung nehmen.