Merlini Giovanni · Nationalrat · 2014-09-17
Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-17
Wortprotokoll
Ich habe unsere Gründe vorhin erläutert, ich kann mich deshalb kurzfassen. Man muss natürlich schon den grossen Unterschied beachten, den es zwischen den zwei Arten von Käufen gibt. Wenn ich mich an meinen Laptop setze, einen Online-Anbieter suche und dann einen Kaufvertrag zu einem Produkt eingehe, so ist das das eine. Es ist meine Initiative. Wenn hingegen jemand mit mir Kontakt aufnimmt, sei es über Skype oder über irgendeine Online-Verbindung, die einer telefonischen Verbindung ähnlich ist, so ist das natürlich etwas anderes. Es ist wahrscheinlich die Ausnahme. Die Regel ist bei Online-Geschäften, dass der Konsument, also der Käufer, die Initiative ergreift. Er wird nicht gezwungen, er wird überhaupt nicht überrumpelt, und es gibt auch keine Übereilungsgefahr. Er hat genügend Zeit, um die Produkte, die Vertragsbedingungen und die Preise zu vergleichen. Das ist wie gesagt die Regel.
Ich bin nicht dagegen, dass der Ständerat den Ausdruck "telefonische Verbindungen" noch verfeinert. Wir müssen uns einfach darüber im Klaren sein, was wir mit "telefonischen Verbindungen" meinen. Eine telefonische Verbindung wird zum Beispiel verwendet, wenn ich von jemandem "gestört" werde, indem man mir telefonisch eine Offerte unterbreitet. Da besteht die Gefahr, dass ich überrumpelt werde oder übereilt einen Vertrag abschliesse. Aber das ist eine ganz andere Situation als diejenige, die heute die Regel ist und bei welcher der Konsument online ein Produkt sucht, weil er nicht in ein Geschäft gehen will.
Es ist mein Entscheid, ob ich in das Geschäft gehen will oder nicht. Klar, es besteht das Problem, dass ich die Ware nicht kontrollieren kann. Aber wenn ich sicher sein will, dass das Kleid an meine Grösse angepasst ist, dann gehe ich direkt in das Geschäft. Das ist mein persönlicher Entscheid. Wenn ich entscheide, dass ich lieber im Zimmer bleibe und den Kauf online mache, dann laufe ich Gefahr, dass das Kleid nicht an meine Grösse angepasst ist. Wenn aber ein Produktmangel vorhanden ist, habe ich immer noch die Gewährleistungsansprüche gemäss Obligationenrecht; das darf man nicht vergessen. Das ist aber etwas anderes. Hier spricht man hingegen nur vom Widerrufsrecht und nicht von Gewährleistungsansprüchen.
Vielen Dank, wenn Sie den Antrag meiner Minderheit unterstützen.