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preparatory:AB 169081

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-10

Wortprotokoll

Die Vorlage kommt zum dritten Mal in den Ständerat. Wenn Sie den Anträgen Ihrer Kommission zustimmen, verzichten wir gerne auf eine Einigungskonferenz.

Der Nationalrat ist im wesentlichen Punkt dem Ständerat gefolgt. Es ging vor allem noch um die Maximalhöhe des Abzuges. Dieser Abzug wurde bei maximal 12 000 Franken fixiert, und der Nationalrat ist seiner Kommission in diesem Punkt gefolgt.

Ich schlage vor, dass ich nun zu den einzelnen Artikeln spreche, damit wir die einzelnen Differenzen bereinigen können.

Zu Ziffer 1 Artikel 17 Absatz 1bis: Hier hatten wir noch eine Differenz, weil der Nationalrat hier vorschlägt, dass die Aus- und Weiterbildungskosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, nicht als geldwerte Vorteile besteuert werden, und das in unbeschränktem Umfang. In der Kommission hat die Verwaltung hier ihrer Befürchtung Ausdruck gegeben, dass es zu einer rechtsungleichen Behandlung kommen könnte, indem Arbeitnehmende nur einen Abzug bis 12 000 Franken vornehmen könnten, währenddem Unternehmen dann eben auch über diese 12 000 Franken hinaus einen Abzug machen könnten. Es wurde auch ausgeführt, dass jetzt, mit dieser Grenze von 12 000 Franken, 90 Prozent der Fälle eigentlich geregelt sind.

Die Mehrheit der Kommission hatte eine andere Befürchtung, nämlich die, dass Beträge über 12 000 Franken, die von Unternehmen in Abzug gebracht werden, dann auf den Lohnausweisen von Arbeitnehmenden erscheinen könnten. Es bestand auch die Befürchtung, dass es Probleme der Abgrenzung zwischen internen und externen Kosten geben kann, also wenn ein Arbeitgeber einen internen Kurs offeriert und damit natürlich auch Kosten hat. Wie werden diese Kosten gegenüber externen Kosten behandelt, wenn ein Arbeitgeber Arbeitnehmende an einen Kurs entsendet und dort dann effektive Barauslagen zu berappen hat? [PAGE 681]

Auch Fragen der Praktikabilität haben dazu geführt, dass die Kommission sich der Fassung des Nationalrates angeschlossen hat, und zwar mit dem knappen Ergebnis von 7 zu 5 Stimmen.