preparatory:AB 169163
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-12-02
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion wird in Block 1 den Antrag der Mehrheit unterstützen.
Es ist klar - ich denke, da sind wir uns im Grunde genommen alle einig -, dass lineare Korrekturen bei den Querschnittbereichen nicht die ideale Form von Entlastung für den Bundeshaushalt sind. Das gilt insbesondere dann, wenn sie das Personal betreffen. Auch die Grünliberalen haben deshalb in der Vergangenheit solche Anträge nicht oder nur zurückhaltend unterstützt. Aber in diesem Jahr haben wir doch spezielle Voraussetzungen. Diese sind nun mal auch dadurch bedingt, dass die Mehrheit unseres Rates das KAP zurückgewiesen hat. Ursprünglich war vorgesehen, mit dem KAP bereits im Jahr 2014 zusätzliche Entlastungen in der Höhe von rund 570 Millionen Franken zu beschliessen. Durch die erste Rückweisung des KAP im letzten Sommer durch die Mehrheit unseres Rates wurden diese Massnahmen jedoch hinfällig, und die Departemente haben die Mittel wieder zurückerhalten.
Es hat sich auch herausgestellt, dass diese Entlastungen gar nicht notwendig wären, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, da aufgrund von Kreditresten und wegen der Einnahmenentwicklung der strukturelle Saldo höher liegen dürfte, als ursprünglich bei der Erstellung des Voranschlags angenommen worden war. Für die Jahre 2015 und 2016 sind aber Entlastungen notwendig. Wir haben das bereits im Rahmen der Beratungen des KAP ausgeführt. Es ist nicht davon auszugehen - da bin ich auch nicht optimistisch -, dass wir im Hinblick auf den Voranschlag 2015 bereits neue Massnahmen, gemäss den mit der Rückweisung verbundenen Aufträgen, aufgegleist haben werden. Wir werden deshalb das strukturelle Defizit wohl nicht ohne zusätzliche Einsparungen ausgleichen können. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass wir im Voranschlag 2015 entsprechende lineare Korrekturen vornehmen müssen, damit wir die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten können.
Ausserdem sehen die Aufträge, die die Rückweisung enthält, sowieso massive Kürzungen beim Personalaufwand vor. Das heisst also, dass so oder so, auch wenn das neue KAP oder die neuen KAP-Varianten vorliegen, entsprechende Entlastungen beim Personalaufwand zur Diskussion stehen. Es ist deshalb aus unserer Sicht sinnvoll, bereits im Jahr 2014 einen Teil dieser Entlastungen vorzunehmen. Solche Entlastungen sind zwar nicht ideal - das KAP wäre uns auch viel lieber gewesen -, aber sie sind aus unserer Sicht vertretbar, und sie geben uns ein entsprechendes Polster für die Folgejahre, zum Beispiel beim Personalaufwand, der hier in diesem Block zur Diskussion steht. Anstatt um 2,1 Prozent gemäss dem Voranschlag des Bundesrates wird der Personalaufwand mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit um 1 Prozent wachsen. Der Antrag der Mehrheit führt insofern nicht zu einer eigentlichen Kürzung, sondern lediglich zu einer Verlangsamung des Wachstums gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zum Voranschlag 2013. Hinzu kommt, dass wir - es wurde bereits erwähnt - auch im Personalbereich in der Vergangenheit hohe Kreditreste hatten. Auch für das Jahr 2013 zeigt die zweite Hochrechnung Kreditreste in der Höhe von 100 Millionen Franken. Verglichen mit der Rechnung 2012 budgetieren wir selbst mit dem [PAGE 1930] Antrag der Mehrheit, welche nun 50 Millionen Franken weniger als der bundesrätliche Entwurf vorsieht, effektiv ein jährliches Wachstum des Personalaufwands von 3,7 Prozent in den Jahren 2013 und 2014. Das ist, denke ich, vertretbar.
Wir fordern den Bundesrat auf, diese Entlastungsmassnahme differenziert und gezielt umzusetzen. Das bedeutet, dass bei denjenigen Departementen und Bundesämtern Entlastungen vorgenommen werden sollen, wo zum Beispiel auch hohe Kreditreste bestehen, wo also die Personalkredite in den vergangenen Jahren nicht ausgeschöpft worden sind. Ausserdem können ja noch im Verlauf des Voranschlagsjahres entsprechende Prioritäten gesetzt werden. So ermöglicht zum Beispiel Artikel 3 des Bundesbeschlusses I über den Voranschlag, im Personalbereich Kreditverschiebungen zwischen den Departementen vorzunehmen. Der Bundesrat soll deshalb von dieser Möglichkeit, wenn nötig, Gebrauch machen.
Abschliessend möchte ich nochmals festhalten, dass die Entlastung im Personalbereich - wie ich bereits anlässlich der Debatte zum KAP ausgeführt habe - aus der Sicht der Grünliberalen einzig und allein im Zusammenhang mit der Rückweisung des KAP steht. Die Mehrheit des Nationalrates ist offenbar nicht bereit, über gezielte Entlastungsmassnahmen auch nur zu diskutieren. Es ist deshalb aus unserer Sicht sinnvoll, lineare Massnahmen zu beschliessen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.