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preparatory:AB 169248

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2013-12-02

Wortprotokoll

Die vorgesehene Massnahme wird weder zu einer Existenzgefährdung einzelner Praxen noch zu einem Versorgungsengpass führen. Ziel der tarifarischen Massnahmen ist es vielmehr, zu einem angemessenen Ausgleich der Einkommensunterschiede und der damit verbundenen Attraktivität der Fachdisziplinen beizutragen. Für einige Spezialisten wird die Massnahme also zu geringeren Einnahmen führen. Dafür können die Grundversorger bessergestellt werden, und so kann der Gefahr eines zukünftigen Mangels an Hausärzten begegnet werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die finanziellen Auswirkungen der geplanten Massnahme einen Anreiz darstellen, Leistungen, die bisher aus medizinischen Gründen und im Interesse des Patienten ambulant erbracht worden sind, in den stationären Bereich zu verlagern.

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