preparatory:AB 171041
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat legt alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen vor. Der Bundesrat hat den zweiten Wirksamkeitsbericht Mitte März 2014 verabschiedet. Der Bericht deckt die Jahre 2012 bis 2015 der laufenden Beitragsperiode ab, er gibt Aufschluss über die Erreichung der Ziele des nationalen [PAGE 219] Finanzausgleichs und schlägt Massnahmen für die kommende Beitragsperiode vor. Auf der Grundlage dieses Berichtes legt das Parlament, legen wir, die Dotationen für die drei Ausgleichsgefässe Ressourcenausgleich, Lastenausgleich und Härteausgleich fest.
Im vorliegenden Geschäft sind wir Zweitrat. Deshalb, so möchte ich fast sagen, haben wir auch drei Mehrheitslösungen auf dem Tisch. Der Bundesrat beantragt Ihnen im Bundesbeschluss 1, den Grundbeitrag des Bundes und der ressourcenstarken Kantone zu reduzieren. Demgegenüber will der Ständerat keine Reduktion. Die Mehrheit Ihrer Kommission will beim Bundesbeschluss 1 dem Bundesrat folgen und den Grundbeitrag für den Ressourcenausgleich reduzieren, aber beim Bundesbeschluss 2 den Grundbeitrag des Bundes für den soziodemografischen Lastenausgleich aufstocken. Es gab in der Kommission insgesamt 14 Anträge zu dieser Vorlage. Von allen Seiten wurde immer wieder betont, dass sich das NFA-Ausgleichssystem insgesamt bewährt habe und der NFA weitergeführt werden müsse und solle. Das Eintreten auf die Vorlagen 1 und 2 war denn auch unbestritten.
Ich möchte nun kurz die Beschlüsse in der Kommission und die Begründungen der Mehrheiten und Minderheiten festhalten. Wir werden bei den einzelnen Bestimmungen noch zu den Details kommen.
Bevor wir in der Kommission die Anträge behandelten, haben wir Anhörungen durchgeführt. Die Kantone haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, in der auch die Minderheitspositionen, vorwiegend der Geberkantone, aufgeführt sind.
Da die Kantone ihre Anliegen hier nicht selbst vortragen können, präsentiere ich Ihnen in Kurzform ihre vier Kernanliegen:
1. Nach Ansicht der Mehrheit der Kantone konnte im zweiten Wirksamkeitsbericht kein genereller Abbau der massgebenden Disparitäten zwischen den Kantonen nachgewiesen werden. Somit lasse sich eine Reduktion des Ressourcenausgleichs nicht rechtfertigen.
2. Die Höhe des gegenwärtigen Bundesbeitrags in den Ressourcenausgleich erfolgte nach Ansicht der Mehrheit der Kantone auch unter Berücksichtigung der Haushaltneutralität zwischen Bund und Kantonen. Die Erhöhungen nach der ersten Beitragsperiode 2008-2011 würden die vorgenommenen Aufstockungen um mehr als das Zweifache rückgängig machen.
3. Auf der Ausgabenseite müssten die Kantone immer wieder zusätzliche Lasten übernehmen; hierzu wird immer wieder die Spitalfinanzierung angeführt. Bereits 2013 verzeichneten 16 Kantone in ihrer Jahresrechnung ein Defizit.
4. Die Steuereinnahmen werden sich in den kommenden Jahren nicht mehr so positiv entwickeln wie in den vergangenen Jahren.
Aus diesen Gründen sprechen sich die Kantone mehrheitlich dagegen aus, Mittel aus dem Finanzausgleich herauszunehmen. Demgegenüber fordern sie eine Erhöhung der finanziellen Leistungen des Bundes für den soziodemografischen Lastenausgleich. Zudem sprechen sie sich dafür aus, dass die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen erneut überprüft wird.
Ihre Kommission behandelte elf Anträge über die Dotierung des Ressourcenausgleichs und der beiden Lastenausgleichsgefässe. Sie ist mehrheitlich zum Schluss gekommen, in der Vorlage 1 sei das Ressourcenausgleichsgefäss um rund 330 Millionen Franken zu reduzieren; damit würde dem Anliegen der Minderheit der Kantone entsprochen. Die Kommission beantragt auch, in der Vorlage 2 das Lastenausgleichsgefäss des soziodemografischen Lastenausgleichs um rund 196 Millionen Franken zu erhöhen, womit dem Anliegen der Mehrheit der KdK entsprochen würde. Die Anträge der Minderheiten werden dann in der Detailberatung begründet und diskutiert.
Neben diesen elf Anträgen wurden in der Kommission nochmals die Motion 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", drei weitere Kommissionsmotionen, drei Standesinitiativen und die Petition der FDP/die Liberalen des Kantons Zug behandelt.
Die Motion "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen" hat der Nationalrat am 25. September 2013 mit 111 zu 72 Stimmen angenommen. Der Ständerat hat diese Motion des Nationalrates geändert: Er will alle Verbundaufgaben zusammen mit dem dritten Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen analysieren.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen oppositionslos, die Motion in der Fassung des Ständerates anzunehmen.
Zu den drei Standesinitiativen und der Petition der FDP/die Liberalen des Kantons Zug: Die Standesinitiative Schwyz behandelte Ihre Finanzkommission ein zweites Mal; die Behandlung war ja sistiert worden. Sie will im Wesentlichen eine neutrale Zone schaffen, bei welcher die mittelstarken Kantone weder Geber noch Empfänger sind. Die neutrale Zone soll zu einer leichten Entlastung der ressourcenstarken Kantone führen. Die Standesinitiative Waadt will eine Revision des NFA in die Wege leiten, welche die Zentrumslasten der grösseren Städte besser berücksichtigt und einen Indikator der kantonalen Steuerbelastungen einführt. Die Standesinitiative Nidwalden will eine generelle Neubeurteilung des NFA. Das Ziel der Initiative ist es, die Solidarität zwischen den Geber- und Nehmerkantonen besser auszutarieren. Und schliesslich will die Petition der FDP/die Liberalen des Kantons Zug, dass für die ressourcenstarken Kantone eine maximale Obergrenze von jährlich höchstens 2000 Franken pro Einwohner eingeführt wird.
Die Standesinitiativen wie die Petition wollen Schwächen und allfällige Systemmängel des NFA ausmerzen. Ihre Kommission beantragt Ihnen, der Standesinitiative Waadt Folge zu geben, den Standesinitiativen Schwyz und Nidwalden keine Folge zu geben und von der Petition Kenntnis zu nehmen, ohne ihr Folge zu geben. Für die Mehrheit der Kommission - zu jedem Beschluss sind auch Minderheitsanträge eingereicht worden - spricht der zweite Wirksamkeitsbericht gegen grundsätzliche Veränderungen der Konzeption des NFA. Man will diese sogenannten oder vermeintlichen Systemmängel erst im Zusammenhang mit dem dritten Wirksamkeitsbericht behandeln.
Am Schluss der Diskussionen haben wir noch über drei Kommissionsmotionen beraten. Inhaltlich wollten die Motionen das Steuerdumping der Nehmerkantone begrenzen, die Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial neu gewichten und die Auswirkungen des NFA sowohl auf Bund wie auch auf Kantone, Städte und Gemeinden analysieren. Einzig die Motion über die Neugewichtung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial fand in der Kommission Gehör. Die Motion wurde aber in ein Postulat umgewandelt. Der Bundesrat wird damit beauftragt, im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichtes zu prüfen, ob die Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial neu mit 50 Prozent - bis anhin waren es 75 Prozent - zu berücksichtigen seien. Namens der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, dieses Postulat anzunehmen.