preparatory:AB 173184
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-17
Wortprotokoll
Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl Wohnräume oftmals nicht [PAGE 716] ausschlaggebend dafür ist, ob von einer luxuriösen Wohnung oder einem luxuriösen Einfamilienhaus zu sprechen ist, soll neu auf die Nettowohnfläche abgestellt werden, wobei die massgebliche Grösse 150 Quadratmeter und mehr beträgt. Was die Bemessungsart anbelangt, so wird diese in der Verordnung noch zu konkretisieren sein.