preparatory:AB 178809
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-16
Wortprotokoll
Die Kommission Ihres Rates hat die am 14. Dezember 2012 eingereichte Motion Reimann Lukas an ihrer Sitzung vom 19. Januar dieses Jahres vorberaten; einen entsprechenden Bericht finden Sie auch in Ihren Unterlagen. Daraus ersehen Sie, dass Ihnen die Kommission einhellig, ohne Gegenstimme beantragt, die Motion abzulehnen.
Zum Inhalt: Zusammengefasst fordert die Motion den Bundesrat auf, sich auf internationaler Ebene gegen die Fracking-Pläne am Bodensee einzusetzen und sich persönlich für die Schweizer Interessen starkzumachen. Der Motionär begründet sein Anliegen mit der Befürchtung, dass das Grund- und Trinkwasser bei der Gasförderung verunreinigt werden könnte, dies vor dem Hintergrund, dass bekanntlich [PAGE 207] in der Bodenseeregion auf deutschem Grund Voruntersuchungen zum Fracking gestartet wurden. Das Vorhaben stiess in der Region aber auf grosse Kritik. So hat sich die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee, in welcher auch die Schweiz vertreten ist, ablehnend zum Fracking am Bodensee geäussert. Dabei formulierte sie explizit die Besorgnis, dass die Chemikalien, die zum Aufbrechen des Gesteins sowie zur anschliessenden Förderung des dort eingeschlossenen Gases eingesetzt werden, Grundwasser und Gewässer im Einzugsgebiet des Sees verschmutzen könnten.
Nun sind die Konzessionen für die Fracking-Vorarbeiten von den Unternehmen in der Zwischenzeit aber wieder zurückgegeben worden. Gemäss offizieller Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, datiert vom 3. Dezember 2014, liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine Anträge zum Fracking am Bodensee vor.
Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2013 die Ablehnung der Motion, dies, zusammengefasst, mit folgender Begründung: Erstens ist die rechtliche Mitwirkung der Schweiz durch die sogenannte Espoo-Konvention gesichert, denn gemäss dieser Konvention müssen bei Projekten mit voraussichtlich erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen die betroffenen Nachbarländer konsultiert werden. So ist also garantiert, dass die Schweiz bei Anlagen, die in Nachbarstaaten erstellt werden und die zu erheblichen nachteiligen grenzüberschreitenden Auswirkungen führen können, entweder angehört wird oder am jeweiligen Verfahren aktiv mitwirken kann. Zweitens liegt die Kompetenz, über die Nutzung des Untergrundes zu entscheiden, ausschliesslich bei den Kantonen.
Der Nationalrat hat die Motion am 11. September 2014 mit 98 zu 68 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen.
In die Beratung unserer Kommission sind hauptsächlich folgende Erwägungen eingeflossen:
1. Der konkrete Anlass für die Motion ist durch den Rückzug des Gesuchs zur Aufsuchung von Kohlewasserstoffen im Bodensee durch die Konzessionsinhaberin hinfällig geworden.
2. Die Zuständigkeiten für den grundsätzlichen Umgang mit Arbeiten im Untergrund sind klar geregelt. So sind für die Nutzung der im Untergrund vorhandenen Rohstoffe die Kantone allein und ausschliesslich zuständig.
3. Neben der bereits erwähnten Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee hat sich auch die Internationale Bodenseekonferenz, in welcher die Kantone - in alphabetischer Reihenfolge genannt - Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich Einsitz haben, klar und unmissverständlich gegen das Fracking im Bodensee und in dessen Umland ausgesprochen.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen beantragt Ihnen die Kommission ohne Gegenstimme, die vorliegende Motion abzulehnen.