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preparatory:AB 180025

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Auch ich gehöre zu jenen, die sich wie Herr Schwaller in der Kommission der Stimme enthalten haben; genau aus dem Grund, weil die Formulierung, welche die Mehrheit angenommen hat, wahrscheinlich schon grosse Lücken aufweist - ich kann auf die Ausführungen von Herrn Schwaller verweisen. Ich bin froh um den Antrag Comte, der in wichtigen Punkten die richtigen Antworten gibt. Allerdings stand sehr wenig Zeit zur Verfügung, um diesen Text auch zu erarbeiten.

Betreffend Absatz 2 gehe ich davon aus - weil wir ja Absatz 4 haben -, dass Verkürzungen der Beschwerdefristen durch weitere Verordnungseingriffe nicht möglich sind. Denn wir haben ja definiert, dass die Beschwerdefrist mit Artikel 108 Absatz 1 reduziert werden kann. Wir haben jetzt die Anträge von Herrn Schwaller mit den anderen Verkürzungen gutgeheissen. Ich sehe ein, dass es sehr schwierig ist zu definieren, was in einem Verfahren Nachteile sind. Mir geht es darum, dass klar gesagt wird, dass formelle Rechte der Asylbewerbenden nicht durch eine Verordnung über das hinaus eingeschränkt werden können, was wir in der Delegationsnorm vorgesehen haben. Es ist ja ein sehr sensibles Gebiet. Ich wäre froh, wenn uns die Frau Bundesrätin, wie das schon erwähnt wurde, noch darlegt, was man sich vorstellt.

Ich selbst bin selbstverständlich Befürworter solcher Testphasen. Aber - und das ist richtig - wir dürfen auch in Testphasen unsere rechtsstaatlichen Prinzipien nicht über Bord werfen, sei es in der Ermächtigungsnorm oder sei es eben dann auch in der Verordnung. Denn - und das ist für mich klar - eine solche nichteingeschränkte Delegationsnorm dürfte einer Überprüfung am Bundesgericht nicht standhalten, spätestens der Überprüfung im Rahmen der EMRK nicht. Dementsprechend tun wir gut daran, klar darzulegen, dass wir die einschränkenden Definitionen hier vorgenommen haben und dass die Nachteile - das ist für mich eine Selbstverständlichkeit - nicht in der formellen Art und Weise und auch in anderen Bereichen möglichst nicht vorkommen sollen. Aber wenn es solche bräuchte, sollen sie sich als verhältnismässig und als vertretbar erweisen.

Ich ersuche Herrn Comte, seinen Antrag zu Absatz 2 zurückzuziehen, sodass wir nicht über diesen abstimmen müssen. Es soll klar sein, dass grundsätzlich in der Testphase keine formellen Nachteile erwachsen dürfen.

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