preparatory:AB 181280
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
"Mein Vater würde sich im Grab umdrehen." Dieser Satz entfuhr mir während der Kommissionsberatung. Mein Vater war ein engagierter CVP-Politiker. Er liess sich in all seinen Entscheiden, auch in den politischen, von seinen christlichen Werten leiten. Wenn er hören könnte, was seine Parteikolleginnen und -kollegen in der Kommission und hier im Saal sagen und entscheiden, dann würde er sich, ich wiederhole es, im Grab umdrehen. Ich bitte Sie sehr eindringlich, beim Familienasyl beim geltenden Recht zu bleiben.
Wenige von uns können sich vermutlich wirklich vorstellen, welchen Gefahren und Risiken in einigen Ländern dieser Welt Angehörige von Flüchtlingen ausgesetzt sind. Ehegatten, Kinder, Geschwister, Eltern oder auch etwas weiter entfernte Verwandte können von herrschenden Regimes bedroht sein, wenn ein Familienmitglied aus dem Lande flüchtet. Artikel 51 des Asylgesetzes erlaubt es heute, nahen Angehörigen ebenfalls Asyl zu gewähren, wenn der Asylsuchende als Flüchtling anerkannt wird. Diese Bestimmung ist von grosser Bedeutung.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte anerkennt die Einheit der Familie als einen wichtigen Baustein der Gesellschaft. Flüchtlinge sind in einem besonders hohen Mass darauf angewiesen, dass man ihnen gestattet, mit ihrer Familie zusammen zu sein respektive wieder zusammenzukommen. Wer seine Heimat zwangsweise verlässt und nach einer langen Zeit des Wartens den Bescheid bekommt, er erhalte Asyl, sehnt sich sicher sehr danach, mit seinen nächsten Angehörigen wieder zusammen sein zu können. Der Weg über das Ausländerrecht ist kein Ersatz für das Familienasyl. Die Bedingungen sind dort sehr restriktiv. Es müssen materielle und auch andere Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. kein Bezug von Sozialhilfe, das Vorhandensein einer adäquaten Wohnung. Diese Bestimmungen bilden eine zu hohe Schwelle für die Betroffenen.
Frau Humbel, Sie haben in Ihrem Eintretensvotum über das Familienasyl gesprochen und gesagt, der Familiennachzug sei quasi die Lösung. Familiennachzug über das Ausländergesetz ist kein Ersatz für das Familienasyl. Wenn Sie das Familienasyl streichen, gefährden Sie das Leben von zahlreichen Familienangehörigen von Flüchtlingen. Sie muten den hier anwesenden Asylsuchenden zu, dass sie in grösster Sorge um ihre Kinder, um ihre Frauen und um ihre Eltern sein müssen. Ich frage Sie ernsthaft und ernst gemeint: Können Sie morgen noch in den Spiegel schauen, wenn Sie so entscheiden? Mein Vater, ein CVP-Politiker, könnte es nicht.
Bei meinem zweiten Minderheitsantrag geht es um die Frage, wann die anerkannten Flüchtlinge eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Heute erhalten anerkannte Flüchtlinge nach fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung. Flüchtlinge sind damit bewusst bessergestellt gegenüber den übrigen Ausländerinnen und Ausländern. Wir dürfen nie vergessen, dass Flüchtlinge ihre Heimat nicht aus freien Stücken verlassen haben. Flüchtlinge warten - wir haben es gehört und wissen es - während vieler Monate bangend auf den Entscheid, ob sie in der Schweiz Asyl erhalten. In dieser Zeit wissen sie nicht, wo sie zu Hause sind. Sie können sich in der Schweiz nicht wirklich integrieren. Sollten wir heute auch noch den Wechsel von der Sozial- zur Nothilfe vollziehen, wird es den Asylsuchenden in Zukunft noch viel schwerer gemacht. Eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten bedeutet für Flüchtlinge, dass sie nicht nur Asyl erhalten haben, sondern auch wissen und erfahren können, dass wir sie in der Schweiz willkommen heissen.
Ich bitte Sie, meine Minderheitsanträge zu unterstützen.
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